Befristeter Arbeitsvertrag
Die Zeit läuft – immer häufiger hat der erste Arbeitsvertrag ein Verfallsdatum. Viele Berufseinsteiger hangeln sich so von einem befristeten Job zum anderen. Das kritisiert die Gewerkschaft NGG. Foto (alle Rechte frei): Tobias Seifert / NGG

Kaiserslautern – Ausbildungsvertrag in der Hand, aber was kommt danach? In Kaiserslautern können sich derzeit rund 460 Neu-Azubis über eine Lehrstelle freuen. So viele versorgte Bewerber zählte die Arbeitsagentur zum Start des Ausbildungsjahres.

Damit die Karriere auch nach der Abschlussprüfung weitergeht, fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) nun bessere Job-Perspektiven für Berufseinsteiger. Eine große Hürde nach der Ausbildung, so die NGG, ist jedoch der Trend zum Job auf Zeit – zur Befristung.

Solche „Arbeitsplätze mit Verfallsdatum“ sind nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in der Nahrungs- und Genussmittelbranche besonders verbreitet. Hier sind bundesweit knapp 54 Prozent aller Übernahmen befristet. Ähnlich sieht es bei den Neueinstellungen aus: Hier zählt die Branche mit einer Befristungsquote von 73 Prozent zu den Spitzenreitern. Auch in Hotels und Gaststätten sind diese Arbeitsverträge zum Berufsstart gang und gäbe. Dort sind laut IAB 35 Prozent aller Übernahmen befristet.

Holger Winkow, Geschäftsführer der NGG-Region Pfalz, spricht von einer „Unternehmer-Unsitte“: Es könne nicht sein, dass Betriebe trotz Hochkonjunktur in vielen Branchen so stark auf Befristungen setzten.

„Wer als Job-Starter eine Familie gründen oder einen Kredit für die Wohnungseinrichtung bekommen will, der braucht einen sicheren Arbeitsplatz und keinen Zitter-Vertrag“,

so Winkow. Dass Berufseinsteiger besonders betroffen sind, zeigt auch die amtliche Statistik. So waren in Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr 14 Prozent der 20- bis 30-Jährigen befristet beschäftigt – Azubis nicht mitgerechnet. Das geht aus dem aktuellen Mikrozensus hervor. Danach hatten insgesamt 134.000 Rheinland-Pfälzer lediglich einen befristeten Arbeitsvertrag – das ist immerhin jeder vierzehnte Beschäftigte.

Auf Unternehmer, die darüber klagen, dass sie im Gastgewerbe oder in der Ernährungswirtschaft kaum noch Fachkräfte finden, reagiert Winkow mit einem Kopfschütteln: „Wer nach der Ausbildung nur einen Vertrag auf Zeit anbietet, der muss sich nicht wundern, dass sich Schulabgänger woanders umsehen.“ Spezialisten von morgen gewinne man nur mit guten Löhnen, attraktiven Arbeitsbedingungen und klaren Karriereperspektiven, so der Gewerkschafter. Befristungen sollten die Ausnahme und nicht die Regel sein. Zu den wirklich zwingenden Gründen einer Befristung gehörten etwa eine Probezeit oder Schwangerschaftsvertretung.

„In den Betrieben haben wir es aber immer häufiger mit Befristungen nach dem 08/15-Prinzip zu tun. Jobs auf Zeit werden zur gängigen Praxis“,

betont Winkow. Das Bundesarbeitsministerium plane zwar, solche Arbeitsverhältnisse einzudämmen. Befristungen ohne Sachgrund sollen danach auf 18 Monate begrenzt werden und maximal 2,5 Prozent der Belegschaft betreffen. Allerdings wären nach aktuellem Stand Betriebe mit weniger als 75 Beschäftigten vom Gesetz ausgenommen.

„Ein Großteil der Beschäftigten im Gastgewerbe und im Lebensmittelhandwerk hätte davon praktisch nichts“,

kritisiert die Gewerkschaft und fordert daher ein vollständiges Verbot der sachgrundlosen Befristung. Dieses soll unabhängig von der Betriebsgröße gelten. Darüber hinaus fordert die NGG eine Aufwertung der Berufsausbildung.

„Es sollte auch mit dem Gesellenbrief möglich sein, an der Hochschule zu studieren“,

sagt Winkow. Bisher gibt es die Hochschulreife nur mit dem Abitur.

„Viele Branchen wandeln sich mit der Digitalisierung rasant. Das bringt ganz neue Anforderungen an Fachkräfte. Ein Studium nach der Lehre kann enorm helfen, sich für die Wirtschaft 4.0 zu wappnen“,

so der Gewerkschafter