Altkleider und Möbel können ab jetzt Elektroschrott sein

Symbolbild Elektronik (Foto: Pixabay)
Symbolbild Elektronik (Foto: Pixabay)

Berlin – Ab dem 15. August 2018 müssen Verbraucher alle Abfälle, die Leuchten, Batterien, Elektromotoren oder andere elektrische Bauteile enthalten, an Wertstoffhöfe, große Elektrohändler oder die großen Onlinehändler zurückgeben. Neben Klassikern wie Handys, Kühlschränken und TV-Geräten fallen also künftig auch „smarte“ Kleidungsstücke, wie Blink-Turnschuhe oder beleuchtete Schränke unter die Regelung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).

Der NABU begrüßt, dass so Schadstoffemissionen reduziert werden und wichtige Rohstoffe nicht mehr für das Recycling verloren gehen, kritisiert aber die fortschreitende, meist überflüssige und umweltschädliche Elektronisierung von Alltagsgegenständen. „Nicht genug damit, dass verstärkt durch Werbung und Dumpingpreisangebote immer mehr Smartphones, Fitnessarmbänder und beleuchtete Duschen mit immer geringerer Lebensdauer verkauft werden. Nach wie vor nimmt die Mehrzahl der deutschen Einzelhändler ausgediente Elektrogeräte nicht kostenfrei und kundenfreundlich zurück“, kritisiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Neben Warenhäusern, Elektronikfachhändlern und dem Lebensmitteleinzelhandel müssten auch die Bekleidungs- und Möbelbranche ihre Waren zurücknehmen, betont Miller.

Durch die neue Regelung werden noch weniger funktionstüchtige Altgeräte weiter benutzbar sein als bisher. Denn die neuen Kategorien von Groß- und Kleingeräten können zu einer starken Zerstörung der Altgeräte durch Erfassung und den Transport führen. „Wenn eine Waschmaschine auf ein sensibles großes IT-Gerät fällt, ist es kaputt, das Recycling wird behindert und es gibt keine Chance auf Reparatur. Das wird bei der neuen Sammelgruppe für Großgeräte jetzt häufiger vorkommen. Wir brauchen bei einer Novellierung des ElektroG daher eine eigene Wiederverwendungsquote und eindeutige Regelungen zur Vorbereitung zur Wiederverwendung“, so Verena Bax, NABU-Ressourcenexpertin.

„Für die Umwelt und den Ressourcenschutz ist es besser, Abfälle zu vermeiden oder sie zur Wiederverwendung vorzubereiten“, so Bax weiter. Die durch das ElektroG vorgegebenen Sammlungs-, Verwertungs- und Recyclingquoten sollen E-Schrott verringern. Die neue Regelung gefährdet diese Quoten. Die höheren Sammelquoten von 65 Prozent ab 2019 werden aufgrund der bestehenden Hürden für die Rücknahme voraussichtlich verfehlt. Schon in den letzten Jahren wurden die Vorgaben für die Sammelquoten nicht erreicht. Mit dem neuen E-Schrott kommen zudem neue Materialzusammensetzungen in die Rücknahmesysteme, die die Verwertung und das Recycling erschweren. Für Schuhe mit LED-Lampen existieren beispielsweise bislang keine Recyclingwege. Zusätzliche Neuerungen im ElektroG müssen eingeführt werden, die qualitativ hochwertiges Recycling fördern, so Bax.