Kreis Karlsruhe: Veterinäramt hat im vergangenen Jahr 370 Kontrollen vorgenommen

Tiere sind in den Sommermonaten besonders belastet

Weidehaltung mit Wasserversorgung und Beschattung. (Foto: Landratsamt Karlsruhe)
Weidehaltung mit Wasserversorgung und Beschattung. (Foto: Landratsamt Karlsruhe)

Karlsruhe – Steigen die Temperaturen, haben nicht nur die Menschen mehr Durst. Um den Flüssigkeitsmangel bei hohen Außentemperaturen auszugleichen, müssen auch Tiere unbeschränkt frisches Trinkwasser zur Verfügung haben. Das gilt für den Stall, wie auch für die Weide und bei Haustieren auch für die Wohnung.

Wie beim Menschen regelt beispielsweise auch das Pferd seine Körpertemperatur durch Schwitzen über den gesamten Körper. Bei körperlicher Anstrengung kann es bis zu 12 Liter Schweiß pro Stunde verlieren. Kaninchen haben dagegen keine Schweißdrüsen, sondern geben Wärme und Hitze über die Ohren ab, weshalb der Käfig im Sommer einen besonders kühlen Platz haben muss. Hunde wiederum besitzen nur an den Ballen unter ihren Pfoten Schweißdrüsen. Sie Hecheln deshalb, um zusätzlich für Abkühlung zu sorgen. Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde, die auf der Weide gehalten werden, benötigen einen Witterungsschutz. Dieser kann aus natürlichen Gegebenheiten wie Hecken und Bäumen, aber auch künstlichen Einrichtungen bestehen. Natürliche Schutzmöglichkeiten müssen über das ganze Jahr und insbesondere bei intensiver Sonneneinstrahlung ganztätig ihre Funktion erfüllen.

„Sorgen Sie insbesondere während der heißen Sommermonate für eine ausreichende Wasserversorgung und einen optimalen Witterungsschutz Ihrer Tiere“, appelliert der Abteilungsleiter Tierschutz beim Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Karlsruhe Amtstierarzt Stefan Stuchlich an alle Tierhalter und weist darauf hin, dass nach dem Tierschutzgesetz jeder, der ein Tier hält oder betreut, dieses seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen muss.

Um dies sicherzustellen, führen er und seine Kolleginnen und Kollegen die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen durch und überprüfen insbesondere landwirtschaftliche Nutztierhaltungen, Tiergehege, gewerbliche Tierzuchten und zoologische Handlungen nach tierschutzrechtlichen und – fachlichen Kriterien. Außerdem kann jede Tierhaltung, insbesondere auch Hobbyhaltung, aufgrund von Hinweisen oder Anzeigen durch die Bevölkerung überprüft werden. Im Jahr 2017 wurden bei 240 Tierhaltern 370 Kontrollen durchgeführt. In 140 Fällen wurden Verstöße gegen Vorschriften festgestellt. Kleinere Mängel werden vor Ort besprochen, es werden aber auch Mängelberichte erstellt und Tierhalter schriftlich belehrt, wobei dann zeitnah Nachkontrollen erfolgen. 24 Fälle, darunter fehlende Wasser- oder Futterversorgung, keine artgerechte Tierhaltung oder Zucht von Wirbeltieren ohne gültige tierschutzrechtliche Erlaubnis wurden mit Bußgeldern geahndet. Bei 12 Tierhaltungen waren die Mängel so gravierend, dass tierschutzrechtliche Maßnahmen förmlich angeordnet werden mussten. Dies betraf u.a. die Anordnung von Tierhalteverboten, die vorübergehende anderweitige Unterbringung von Tieren und die sofortige Behandlung von kranken und verletzten Tieren. Wegen eines besonders schweren Verstoßes gegen tierschutzrechtlichen Vorgaben wurde Strafanzeige gestellt.

Rückblickend bleibt festzuhalten, dass während eines Rückgangs an tierschutzrechtlichen Anzeigen über die letzten Jahre, gleichzeitig die festgestellten Mängel bei den kontrollierten Tierhaltungen ansteigen.