Kreis Kusel: Die Polizei-News

Kreis Kusel – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Campingurlaub endet im Polizeigewahrsam

Schöneneberg-Kübelberg (ots) – Weil er auf dem Campingplatz seine beiden minderjährigen Töchter und Zeltnachbarn bedrohte, musste ein Saarländer am Montagabend im Polizeigewahrsam übernachten. Der Mann wollte mit seinen beiden Töchtern einen Kurzurlaub am Ohmbachsee verbringen. Im Laufe des Tages hatte er aber so viel Alkohol konsumiert, dass er zunehmend aggressiver wurde und seine Töchter Hilfe bei Zeltnachbarn suchten, welche schlussendlich die Polizei verständigten. Durch die Streife wurde der Mann zur Verhinderung von Straftaten in Gewahrsam genommen. Die beiden Mädchen wurden auf Veranlassung der Kindsmutter vom Campingplatz abgeholt.

Gasgrill entwendet

Bedesbach (ots) – Unbekannte entwendeten in der Nacht zum Montag aus einem Vorgarten in der Straße Am Lüßgraben einen Weber Gasgrill und von einem Nachbargrundstück einen Schwenker. Täterhinweise nimmt die Polizei Kusel unter Tel. 06381/9190 entgegen.

Sachbeschädigung an PKW

Altenglan (ots) – Gleich zweimal wurde in der Glanstraße in den vergangenen Tagen ein Toyota Geländewagen durch bisher unbekannte Täter beschädigt. Am Donnerstag wurde in der Zeit zwischen 18:00 und 20:00 Uhr und am Samstag zwischen 15:00 und 17:00 Uhr jeweils ein Reifen platt gestochen. Zeugenhinweise bitte an die Polizei in Kusel, Tel. 06381 9190 oder pikusel@polizei.rlp.de.

Alkoholisiert am Steuer

Heinzenhausen (ots) –

Der Alkoholgeruch in der Ausatemluft hat am Sonntagabend den Verdacht einer Trunkenheitsfahrt begründet. Die Überprüfung des Verkehrsteilnehmers, der in der Ortslage kontrolliert wurde, erbrachte einen Atemalkoholwert von knapp einem Promille. Der PKW wurde abgestellt und Fahrzeugschlüssel sowie Führerschein vorübergehend sichergestellt. Eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige ist die Folge. Schlüssel und Führerschein kann der Autofahrer wenn er “nüchtern” ist, bei der Polizei abholen.