Wörth: Aktionsbündnis möchte „Brücke zwischen den Brücken“

(Rechts-)sichere Rheinquerung für E-Bikes und Roller – Unterstützung von der FDP

Wörth – Unabhängig von allen Diskussionen um die Sanierung der bestehenden Brücke, des ÖPNV- und Parkplatzkonzeptes, die Nutzung des Rad-/Fußweges und den – längst überfälligen – Bau der 2. Rheinbrücke braucht Region Südpfalz/Karlsruhe schnell und sinnvoll eine rechtssichere, taugliche und zukunftsfähige Verkehrsverbindung für:

  • Radfahrer
  • E-Bikes, Pedelecs
  • S-Pedelecs
  • Mofas (bis 25 km/h)
  • Kleinkrafträder/Roller (bis 45 km/h)
  • Krankenfahrstühle bis 25 km/h

Die aktuelle Situation bezüglich der anstehenden Sanierung zeigt, dass die zuständigen Behörden das Thema nicht richtig erkennen und auch keine pragmatische Lösung suchen. Den kombinierten Fuß- und Radweg auf beiden Seiten der Brücke dürfen neben Fußgängern nur Radfahrer, Fahrer von E-Bikes/Pedelecs bis 25 km/h Antriebsunterstützung, Mofas und Krankenfahrstühle/mehrspurige E-Mobile bis 25 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit nutzen. Alle Fahrzeuge dabei richtungsgebunden rechts der Fahrbahn, Fußgänger in beide Richtungen.

Häufig genutzte Motorroller bis 45 km/h und zunehmend S-Pedelecs/schnelle E-Bikes mit Antriebsunterstützung auch über 25 km/h (mit Versicherungskennzeichen und Helmpflicht) wurden bisher auf dem Radweg stillschweigend geduldet.

Die B10 ist zwischen den Ein-/Ausfahrten „Maximiliansau“ und „KA-Verkehrsübungsplatz“ keine „Kraftfahrstraße“, damit auch landwirtschaftliche Fahrzeuge den Rhein in der Region überqueren können.
Rechtlich gesehen, müssten Motorroller bis 45 km/h – die mit der Fahrerlaubnisklasse „AM“ beim normalen PKW-Führerschein eingeschlossen und daher sehr beliebt sind – bereits heute auf der Fahrbahn den Rhein überqueren, aufgrund der Höchstgeschwindigkeit in der Regel rechts, also zwischen den LKW.

Neben der ausdrücklichen Klarstellung durch das Regierungspräsidium hat in den letzten Tagen auch die Polizei Kontrollen an den Radwegen durchgeführt und Fahrer solcher Fahrzeuge auf ihr Fehlverhalten hingewiesen.

Gleichzeitig planen – mutmaßlich völlig voneinander getrennt – Karlsruhe und Rheinland-Pfalz an sogenannten „Radschnellwegen“ und hoffen dabei auf Fördergelder des Bundes und eine rasche Radschnellwegverbindung über den Rhein. Ein Radschnellweg muss 4m breit sein, eine Forderung, die keiner der begleitenden Radwege entlang der Rheinbrücke Maxau derzeit erfüllt. Die zweite Rheinbrücke ist aufgrund der entsprechenden (Nicht-) Zuständigkeiten derzeit ohne begleitenden Radweg geplant, auch wenn dies noch berücksichtigt werden kann, dürfte bei nüchterner Betrachtung klar sein, dass die 2. Rheinbrücke mit Klageabarbeitung, Warten auf den umgewöhnten Purpurreiher und Bauzeit frühestens in 10 Jahren für den Verkehr zur Verfügung stehen wird.

Die Gegner der 2. Rheinbrücke hatten als Standort für die 2. Rheinbrücke den Raum zwischen Straßen- und Eisenbahnbrücke angeregt, aus bautechnischen, aber auch aus anschlusstechnischen Gründen wurde dies von den Fachplanern und Behörden verworfen – es hätte auch nicht zu einer Entzerrung der Verkehrsströme geführt.

Die „Brücke zwischen den Brücken“ könnte aber für die Mobilitätserfordernisse jenseits von PKW, LKW und ÖPNV ein gangbarer und richtiger Weg sein. Egal, ob als „angebauten Steg“ an die Bahnbrücke – wie es ihn bereits an einer Bahnbrücke in Meißen/Sachsen gibt -, als „Leichtbaubrücke“, die sich auf dem vorhandenen breiten Fundament der Bahnbrücke stützen kann oder als den Rhein frei überspannende Stahlbogenbrücke  – orientieren kann man sich preislich an der Radfahrer- und Fußgängerbrücke bei Kehl, der „Passerelle des Deux Rives“, die vor rund 10 Jahren eröffnet wurde und 21 Mio. € gekostet hat.
(https://de.wikipedia.org/wiki/Passerelle_des_Deux_Rives)

Hier braucht es weder einen architektonischen Hingucker noch neue Zuwegungen. Oder einen separaten Steg für Fußgänger – für diese stehen die Wege seitlich an der Rheinbrücke Maxau zur Verfügung.

Rechtlich muss man die Regelung schaffen, dass die Brücke mit einer Breite von 5m eben auch mit Kleinkrafträdern bis 45 km/h und S-Pedelecs genutzt werden darf – man kann sogar eine „Notfallbenutzung“ für Rettungsfahrzeuge vorsehen für den Fall einer temporären Nichtnutzbarkeit der Straßenbrücke.

Realisierbar sollte das kostenseitig in einer Größenordnung bis maximal 10 Mio. € sein, sowohl beim Bund als auch in den Ländern und nicht zuletzt in den städtischen Haushalten in Wörth und Karlsruhe sprudeln die Steuereinnahmen.

Und wenn auch die Gegner der 2. Straßenbrücke – Naturschutzverbände, Stadt Karlsruhe – hier endlich mal konstruktiv und lösungsorientiert mitarbeiten, ist diese Brücke zwar natürlich nicht mehr bis zur Sanierung fertig, aber könnte in 3 Jahren zur Verfügung stehen.

Diese Idee wurde in der stets innovativen und konstruktiven Facebookgruppe am 2.7. vorgestellt und diskutiert, am selben Tag zeigten die beiden Bundestagsabgeordneten Dr. Christian Jung (FDP, Karlsruhe-Land) und Mario Brandenburg (FDP, Südpfalz) bereits Interesse und regten einen zeitnahen Termin an.
Glück und Zufall ermöglichten bereits am Folgetag ein Treffen von Steffen Weiß, dem Vorsitzenden des Aktionsbündnisses Zweite Rheinbrücke mit Dr. Christian Jung in Berlin. Dabei wurde die Idee erörtert, wurden mögliche Probleme und Widerstände geprüft und dabei gemeinsam festgestellt, dass es weder unlösbare Probleme noch echte Gegner oder Widerstände geben dürfte.

Diese Idee wurde analog zur Idee der ersten Rheinbrückendemo im Juli 2015 im sozialen Netzwerk Facebook in der Gruppe „Wir brauchen die 2. Rheinbrücke“ entwickelt und diskutiert. Das zwischenzeitlich gegründete „Aktionsbündnis Zweite Rheinbrücke“ und – bisher – die beiden Abgeordneten der FDP wollen die Idee vorantreiben. Die Einladung, sich gemeinsam für die schnellstmögliche Realisierung dieser Idee einzusetzen, geht an alle Parteien, Politiker, Amtsträger, Behörden, Verbände, Bürger, Menschen.

Die Verkehrswende braucht – neben ausreichend Fahrpersonal bei der AVG – auch die notwendige Infrastruktur.
Und unsere Gesellschaft braucht ein gemeinsames Eintreten für mehrheitsfähige Projekte – so sollten der BUND Südpfalz, der Karlsruher OB Dr. Mentrup und der Knielinger Bürgervereinsvorsitzende jenseits ihrer weiteren Ablehnung der (planfestgestellten) 2. Rheinbrücke die „Brücken zwischen den Brücken“ vorbehaltlos gemeinsam mit Pendlern, Unternehmen, CDU, FDP und Befürwortern der 2. Rheinbrücke unterstützen können.