Naturschutz: Drohnen über Schutzgebieten tabu!

Symbolbild, Drohne © Holger Knecht
Symbolbild Drohne © Holger Knecht

Darmstadt – Über eine Million Drohnen sind in Deutschland bislang verkauft worden und bevölkern hierzulande den Luftraum. Eine neue Verordnung des Bundesverkehrsministeriums verlangt seit dem vergangenen Jahr nicht nur eine Kennzeichnung aller Drohnen und einen Führerschein von „Piloten“ bei größeren Exemplaren. Sie regelt auch Tabuzonen in und über sensiblen Bereichen für die Natur.

Die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ gilt sowohl für Naturschutz- als auch für sogenannte Natura-2000-Gebiete (Vogelschutz bzw. Fauna-Flora-Habitat). „Schutzgebiete sind unverzichtbare Rückzugsräume für viele störempfindliche Tierarten“, sagt Gabriele Fillbrandt vom Naturschutzdezernat im Regierungspräsidium Darmstadt. Bei Drohnenüberflügen bestehe die Gefahr, dass geschützte und seltene Tierarten beunruhigt und gestört werden. Bei bodenbrütenden Vogelarten kann dies rasch zur Aufgabe des Geleges führen.

Zugelassen in solchen Schutzgebieten werden in der Regel nur Drohnen-Flüge für behördlich notwendige Maßnahmen, etwa zur Beobachtung der Gebietsentwicklung. Wer sich nicht sicher ist, wo genau sich ein Schutzgebiet befindet, kann im Hessischen Naturschutz-Informationssystem (natureg.hessen.de) nachschauen. In der Karten-Anwendung sind alle Schutzgebiete mit ihren Grenzen dargestellt. Unabhängig davon bittet das RP vor allem Hobby-Piloten, auch außerhalb der genannten Schutzgebiete vorsichtig beim Aufstieg von Drohnen zu sein und insbesondere auf Vögel zu achten.