Kreis Germersheim: Falschbefüllungen der Biotonnen vermeiden

Falsch befüllte Mülltonne (Foto: Kreisverwaltung Germersheim)
Falsch befüllte Mülltonne (Foto: Kreisverwaltung Germersheim)

Germersheim – Das Abfallentsorgungsunternehmen Suez Süd GmbH hat im Landkreis Germersheim vermehrt Falschbefüllungen von Biotonnen festgestellt. Insbesondere in großen Wohneinheiten wie Hochhäusern oder Wohnblocks sind die Biotonnen oft sehr stark mit Abfällen wie Kunststoffen, vor allem Plastiktüten und allen Arten von Restmüll durchsetzt.

Die Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung bittet im Interesse aller dringend um eine richtige Befüllung der Biotonne. Denn der hohe Anteil an Störstoffen führt dazu, dass diese Fehlwürfe im Kompostwerk aufwendig herausgesiebt und als Restmüll entsorgt werden müssen. Somit können die Bioabfälle nur mit einem kostenintensiven Sortieraufwand verwertet werden. Daneben sind die gesetzlichen Anforderungen an die Qualität des erzeugten Kompostes in jüngster Zeit gestiegen. Denn Ziel ist die Verwertung des erzeugten Kompostes im Gartenbau oder der Landwirtschaft. Damit wird der in der Abfallgesetzgebung angestrebte Stoffkreislauf geschlossen. Wenn hochwertige Lebensmittel erzeugt werden sollen, muss auch der dabei ausgebrachte Kompost hochwertig sein.

Die Biotonne darf ausschließlich mit Garten-/Grünabfällen sowie Speiseresten und Küchenabfällen aus dem Haushalt befüllt werden. Die Speise- und Küchenabfälle können eingewickelt in Zeitungspapier oder in Papiertüten in die Biotonne geworfen werden, da das Papier im Gegensatz zu Plastiktüten bei der Kompostierung des Biomülls verrottet. Biologisch abbaubare „Plastiktüten“ (z.B. Maisstärkebeutel) hingegen, sind in der Kompostierung eines Kompostwerkes Störstoffe. Sie verrotten zu langsam und dürfen daher nicht in die Biotonnen gegeben werden.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass das Abfallentsorgungsunternehmen Suez Süd GmbH verstärkt die Befüllung von Biotonnen überprüfen wird.
Sollte im Rahmen dieser Kontrollen in einer Biotonne Restmüll entdeckt werden, wird an der Tonne eine gelbe Karte befestigt. Darauf der Hinweis, dass die Tonne falsch befüllt ist. Die Tonne wird trotzdem nochmals geleert. Im Wiederholungsfall aber wird eine rote Karte angebracht, und die betroffene Biotonne wird nicht mehr entleert. Dann muss der Inhalt der Biotonne eigenhändig nachsortiert werden, oder eine kostenpflichtige Sonderleerung beantragt werden. Auch sollte darauf geachtet werden, dass die Biotonne nur so gefüllt wird, dass der Deckel noch geschlossen werden kann.