Haßloch: Kundgebung „Rettet unseren Wald“ am 14. Juni 2018

Veranstaltungshinweis
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Haßloch – Am Donnerstag, 14.06.18, ist Haßloch auf der Straße – Große Kundgebung. Der Bürgerengagementverein Haßloch lädt ein.


Unter dem Slogan „Rettet unseren Wald“ laden herzlich ein:

  • Verein Bürgerengagement e.V., Freie Wählergruppe FWG Haßloch, DIE GRÜNEN Haßloch, Haßlocher Liste HLL, Piraten Haßloch.
  • Ein Verein für Naturschutz und die 4 Oppositionsgruppen im Gemeinderat

Beispielhaftes für Fehlentwicklungen

Die Teilverlegung des Rehbach im Süden des Großdorfes erregt seit Winter besonders stark die Gemüter. Eine 40 m breite und 3,6 Km lange Schneise mitten durch den Wald ist geschlagen.
Das Vorhaben steht für die in sich abgeschlossenen Strukturen von Behördenvertretern. Ein politischer Funktionsträger kann so leicht seine Vorstellung auch gegen den Willen seiner Bürgermehrheit durchdrücken.

Dank der Transparenzgesetze konnte eine Bürgerinitiative Einblick erhalten wie hinter den Kulissen getrickst, manipuliert oder Gesetzte gebeugt werden.
Die Maßnahme steht als Beispiel für die Machtfülle einer Mittelbehörde, hier SGD Süd, gegenüber einem Ministerium, hier Umweltministerium.

Herr Staatssekretär Dr.Griese eröffnete mir im vergangenen September: „Da ist etwas schief gelaufen“.

Auswahl von Ungereimtheiten mit dem Vorhaben:

Das Entscheidende:
Bis nach der Beschlusslage durch den Kreistag blieben alle Vorgänge der Bevölkerung verborgen!
Als danach im Nov. 2013 eine Bürgerinfoveranstaltung stattfand, waren die Bürger entsetzt über den Unsinn. Sie mahnten die Nichteinhaltung des Gesetzes zur Frühen Öffentlichkeitsbeteiligung an.
Daraufhin erfolgten Scheinveranstaltungen. Am Vorhaben wurde nichts verändert!!!!

Im Frühjahr 2012 als HW-Schutzmaßnahme politisch eingeleitet.
Ende 2012 belegt eine Studie: „kein HW-Schutz für die Ortslage“. Diese
wird bis nach dem Verlegebeschluß des Kreistages und nach
Einreichung der Planfeststellung geheim gehalten!!

Die geplante neue Bachtrasse führt mitten durch ein
Vogel- und Landschaftsschutzgebiet. Tiere, Pflanzen, Vögel und ein
komplettes Biotopsystem auf den Roten Listen werden „umgesiedelt“!!

Die Abteilung „Obere Naturschutzbehörde“ (ONB) wurde glasklar ausgetrickst. Die Vertreter konnten nur noch zähneknirschend versuchen den „Flurschaden“ möglichst klein zu halten.

Die Antragsunterlagen zur Planfeststellung enthalten falsche Angaben.

Beginn Abholzung ohne im Besitz erforderlicher Grundstücke zu sein!
Planung und Plangenehmigung nennt nur 1 Privatgrundstück als Bedarf.
Es sind aber 6 betroffen.

Jetzt erst erkannt, am Trassenende sei die dortige Pferdetrainingsbahn ein Hindernis. Deren Verlegung soll in Gebiet mit geschützten Heidekräutern erfolgen.

Dem Vorhaben fehlen Belege, die der Verlegung einen zusätzlichen Natur-Nutzen bescheinigen.
Es fehlt der Nachweis, dass mit der zusätzlichen Aufteilung (4 Teile) des Rehbachwassers die neue Trasse nicht trocken fällt. Die Jahres-Trockenzeiten nehmen nicht ab.
Durchgängigkeit, als verbliebener Verlegegrund ist daher nicht gegeben.

Scheinauftrag an Ing.-Büro BGS, Mai 2014.
Eine Forderung der BI und Bürgern zur Ermittlung der Retentionsräume zw. Neustadt und Iggelheim wurde nur bis zum Beginn der beabsichtigten Verlegung entsprochen.
Deren Ergebnis als PP-Präsentation diente als Beschlussgrundlage für Kreistag und Gemeinderat, Aug./Sept. 2014.
Die schriftliche Dokumentation wurde erst 12 Monate! (Okt. 2015) später bei der Verwaltung nachgereicht. Die gewählten Kommunalgremien konnten erst nach Intervention eines Kreistagsmitgliedes nochmals 6 Monate später, Einsicht erhalten, Ende April 2016

Aufgrund der öffentlichen Richtigstellungen beauftragte Ministerin Frau Höfken das Landesamt für Umwelt (LfU) mit der Überprüfung der Förderfähigkeit, 2016.
Das vom LfU angedachte Alternativkonzept eines ganzheitlichen HW-Schutzes wurde durch Intervention eines Ministeriumsmitarbeiters gestoppt.

Es sollte beim Vorhaben bleiben. Daraufhin wurde sogar eine wichtiges, sich 1978 bewährtes Grabensystem „übersehen“.

Prüfer prüften sich selbst
Das LfU beauftragte Büro BGS mit Überprüfungen ihrer Vorgaben.
BGS erstellte die Teil-Retentionsberechnungen.

Anderen Berechnungsauftrag erhielt Ing.-Büro IUS, Heidelberg. Dort übernahm der am 1.März 2015 pensionierte Herr Bidinger die Aufträge.
Herr Bidinger war als Bereichsleiter bei der SGD Süd der maßgebliche Operator der gesamten Maßnahme

Obwohl das LfU und das Ministerium 2017 bekräftigten, die Verlegung
bringe keinen HW-Schutz für die Ortslage, erklärt der Landrat weiterhin das
Gegenteil!

Mitten durch das 1986 erklärte Trinkwasserreserveschutzgebiet im
Mittelwald soll der Neubach verlaufen. Der Schutzstatus für 30 000 Menschen in 3 Orten wurde aufgehoben

„Die Zukunft unseres kostbaren Wassers steht auf dem Spiel! Wie gut will die Bundes­regierung unser wert­volles Grund­wasser schützen“?
So BUND Deutschland

Die hier angewendete Methode: „Ablauf statt Rückhalt“.

Der Grundsatz lautet aber : „Rückhaltung vor Ausbau von Gewässern“.

So das Landesprogramm aus 80er Jahre
So laut Rahmenplan von 1986: „natürlicher Abschlag ins Gelände

dazu Stellungnahme heutige SGD: „ .. primäre Bedeutung hat die HW-Rückhaltung an den Oberläufen im Rehbach- und Speyerbachgebiet“.

Zeitzeugen, Historiker und Forst bestätigen diese Schlussfolgerungen.
So Gewässerpflegeplan von 1997: (Zitate) „.. in diesen Bereichen sind großzügig Überschwemmungsgebiete ausgewiesen“.
So EU-Hochwasserrisiko-Richtlinien: (Zitate) „Niederungs-, Abfluss- und Rückhaltegebiete von Nutzungen freihalten“.
So die Leitschnur Metropolregion: „Natürlicher Wasserrückhalt ist oberste Leitschnur
So beim Grundsatz des deutschen Wasserrechts:
„… an oberirdischen Gewässern (..) insbesondere durch Rückhaltung in der Fläche der Entstehung von Hochwasserfolgen vorzubeugen“

Grundsatz des deutschen Wasserrechts wird in vielen Punkten nicht beachtet.

Hier sind die Ungereimtheiten fast alle schon durch unsere umfangreichen Aktenbelege nochvollziehbar.

Wir wollen Schaden abwenden an der Natur und durch Steuerverschwendung.
Die Unterhaltungskosten sind mind. 60 000 € jährlich. ADD bescheinigte mehrmals diese Kosten seien nur kreditfinanzierbar.

Die Kosten für die Alternativ-Pläne der Bürger ca. 0,8 Mio. € –
incls. HW-Wasserschutz

Kosten hier : mind. 5 Mio. € – ohne HW-Schutz

Die Jahre von 2011 bis dato stehen beispielhaft für die zunehmende Schieflage in unserer Gesellschaft. Der zunehme Vertrauensverlust in politische und behördliche Strukturen kann hier leicht dokumentiert werden.

Wir wenden Schaden ab

Mit freundlichen Grüßen
G.Moses