Hessen: Jugendarbeitsschutz – Vor Start ins Berufsleben müssen Jugendliche zum Gesundheitscheck

Darmstadt – Nach den Sommerferien werden wieder viele Jugendliche ihre ersten Schritte ins Berufsleben unternehmen. Bevor sie ihre Ausbildung antreten, müssen sie sich jedoch einem Gesundheitscheck zu unterziehen. Dieser ist auch notwendig, wenn Jugendliche nach ihrem Schulabschluss ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) absolvieren möchten – darauf weist das zuständige Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hin.

Der Arzt stellt bei dem Check fest, ob der oder die Jugendliche geistig und körperlich für die zu erledigenden Tätigkeiten an der Arbeitsstätte geeignet ist. Damit sollen Gesundheitsschäden bei der ersten Beschäftigung vermieden werden. Die Jugendlichen können sich hierzu einen Arzt ihrer Wahl aussuchen. Die Kosten der Untersuchung trägt das Land Hessen – das RP Darmstadt ist hierbei landesweit für die Abrechnung zuständig.

Damit die Untersuchung stattfinden kann, müssen die Jugendlichen dem Arzt einen Untersuchungsberechtigungsschein vorlegen. Diesen erhalten sie unter Vorlage ihres Personalausweises beim zuständigen Meldeamt ihres Wohnsitzes. Nach erfolgter Untersuchung erhalten die Jugendlichen von dem Arzt dann eine Bescheinigung zur Vorlage bei ihrem Arbeitgeber.

Für eine geringfügige oder nicht länger als zwei Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für Jugendliche zu befürchten sind, ist die Untersuchung nicht notwendig. Leichte Arbeiten sind die typischen Beschäftigungen in den Schulferien, wie zum Beispiel das Austragen von Zeitungen oder das Auffüllen von Regalen ohne schweres Heben sowie Schulpraktika.

Die Erstuntersuchung ist zwölf Monate lang gültig. Wechseln die Jugendlichen nach weniger als zwölf Monaten zu einem anderen Arbeitgeber, erhalten sie die ursprünglich ausgestellte Bescheinigung von ihrem Erstarbeitgeber zurück. Diese legen sie dann ihrem neuen Arbeitgeber vor. Wenn die Jugendlichen nach einem Jahr im Berufsleben immer noch nicht 18 Jahre alt sind, sieht das Gesetz zudem eine Nachuntersuchung vor.

Weitere Informationen zu dem Thema gibt es auf der Website des Regierungspräsidiums unter https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit/arbeitnehmerschutz/jugendliche-kinder. Dort befinden sich auch weitere Informationen zur Jugendschutzuntersuchung sowie zu den Abrechnungsmodalitäten der Ärzte mit den Kassen. Zentrale Ansprechpartnerin ist hierfür Gabriele Hoffmann (Gabriele.Hoffmann@rpda.hessen.de, 069 2714-2986).