Hessen: Passiver Schallschutz um Frankfurter Flughafen – Anträge können weiter gestellt werden

Immobilienbesitzer innerhalb der gelben Zone können Anträge auf baulichen Schallschutz für alle Aufenthaltsräume stellen, Immobilienbesitzer in der blauen Zone für die Schlafräume ihrer Objekte. Anspruchsberechtigt für Zahlungen aus dem Regionalfonds sind Immobilien-Besitzer in allen schraffierten Flächen [Quelle: Geoportal Hessen/Lärmschutzbereiche]
Immobilienbesitzer innerhalb der gelben Zone können Anträge auf baulichen Schallschutz für alle Aufenthaltsräume stellen, Immobilienbesitzer in der blauen Zone für die Schlafräume ihrer Objekte. Anspruchsberechtigt für Zahlungen aus dem Regionalfonds sind Immobilien-Besitzer in allen schraffierten Flächen [Quelle: Geoportal Hessen/Lärmschutzbereiche]

Darmstadt / Frankfurt am Main – Viele Anrufer beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt gehen davon aus, dass die Antragsfristen für Zuschüsse zum passiven Schallschutz bereits abgelaufen sind – dies ist jedoch nicht der Fall: Immobilienbesitzer im Rhein-Main-Gebiet, deren Objekte innerhalb der Tagschutzzone 1 oder der Nachtschutzzone (siehe Karte) des Frankfurter Flughafens liegen, können weiterhin Anträge auf baulichen, passiven Schallschutz beim RP stellen. Die Frist zur Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen läuft erst 2021 ab.

Bewohner der Tagschutzzone 1 können Ansprüche für alle Aufenthaltsräume der Immobilie geltend machen. Bei Immobilien in der Nachtschutzzone werden nur Schallschutzmaßnahmen für Schlafräume geprüft. Insgesamt liegen etwa 85.000 Haushalte im Lärmschutzbereich, ein großer Teil der Betroffenen hat seine möglichen Ansprüche bisher aber noch nicht geltend gemacht. Darüber hinaus können etwa 17.000 Haushalte zusätzliche Landesmittel aus dem Regionalfonds für die Durchführung von baulichen Schallschutzmaßnahmen – wie etwa den Einbau von Schallschutzfenstern – abrufen.

Aus dem Regionalfonds, den die Hessische Landesregierung zusätzlich zu den geltenden Standards nach dem bundesweiten Fluglärmgesetz aufgelegt hat und der bis Ende 2021 geht, werden pro Wohnung bis zu 4.350 Euro für Schallschutz-Ausgaben zur Verfügung gestellt. Die Antragsteller erhalten bei Vorlage eines Kostenvoranschlags einen Vorschuss in Höhe von 80 Prozent der Zuwendungssumme – die übrigen 20 Prozent werden nach Umsetzung der Maßnahme und Vorlage der Originalrechnung ausgezahlt.

Ob eine Immobilie in diesen Zonen liegt, können die jeweiligen Eigentümer über das sogenannte Schallschutzportal auf der RP-Website ermitteln oder vom RP ermitteln lassen – das Schallschutz-Team erteilt unter der Telefonnummer 06151/123100 oder per Email an schallschutzprogramm@rpda.hessen.de diesbezüglich Auskünfte. In dem Bereich auf der Homepage finden die Bürgerinnen und Bürger auch weitere Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens und zu allen verfügbaren Schallschutz-Programmen.

Auf der RP-Website kann unter Lärmschutz/ Baulicher Schallschutz – Lärmschutzbereich Frankfurter Flughafen das entsprechende Antragsformular (Antrag Erstattung FluglärmG) heruntergeladen werden. Die Anträge können jedoch auch per Post beim RP (Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt) angefordert werden.