Bad Bergzabern: KV RLP schließt Ende April die Ärztliche Bereitschaftspraxis

Symbolbild Arzt

Bad Bergzabern / Mainz – Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) wird zum 30. April 2018 die Nebenbetriebsstätte der Ärztlichen Bereitschaftspraxis Landau in Bad Bergzabern schließen. Die Ärztliche Bereitschaftspraxis in Landau ist weiterhin ganzwöchig geöffnet.

„Die Schließung erfolgt in gemeinsamer Absprache von KV RLP und ärztlicher Leitung der Ärztlichen Bereitschaftspraxen Landau und Bad Bergzabern“, erklärt der KV RLP-Vorstandsvorsitzende Dr. Peter Heinz. „Die sinkende Inanspruchnahme der Ärztlichen Bereitschaftspraxis Bad Bergzabern in Verbindung mit den zunehmenden Schwierigkeiten, die sehr kurzen Dienste mit ärztlichem sowie nichtärztlichem Personal adäquat zu besetzen, haben uns zu dem Schritt bewogen.“

Inanspruchnahme niedrig und rückläufig

Die KV RLP hat im Bereitschaftsdienstbereich Landau zusätzlich zur ganzwöchig geöffneten Ärztlichen Bereitschaftspraxis Landau die Nebenbetriebsstätte Bad Bergzabern mit eingeschränkten Öffnungszeiten (mittwochs von 15 Uhr bis 18 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen von 9 Uhr bis 12 Uhr) betrieben. Die Inanspruchnahme durch Bürgerinnen und Bürger ist jedoch auf einem vergleichsweise sehr niedrigen Niveau und zudem seit Jahren rückläufig. Des Weiteren gestaltet sich die adäquate Besetzung der sehr kurzen und daher eher unattraktiven Dienste mit ärztlichem sowie nichtärztlichem Personal zunehmend schwierig. Die Bindung von ärztlichen und nichtärztlichen Kapazitäten in Bad Bergzabern könnte langfristig auch zu Engpässen bei der Dienstbesetzung in der Ärztlichen Bereitschaftspraxis Landau führen. „In der Gesamtbetrachtung muss daher festgestellt werden, dass die geringe Inanspruchnahme der Ärztlichen Bereitschaftspraxis Bad Bergzabern den hohen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand nicht rechtfertigt“, so Dr. Heinz weiter.

Versorgung durch Landau und Kandel sichergestellt

Die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in der Region Bad Bergzabern ist durch die 16 Kilometer entfernte Ärztliche Bereitschaftspraxis Landau sichergestellt. Des Weiteren existiert im 16,5 Kilometer entfernten Kandel eine Nebenbetriebsstätte der Ärztlichen Bereitschaftspraxis Germersheim. Bürgerinnen und Bürger haben prinzipiell die freie Wahl, welche Ärztliche Bereitschaftspraxis sie aufsuchen. Hausbesuche werden von der Ärztlichen Bereitschaftspraxis Landau koordiniert.

Ärztliche Bereitschaftspraxis Landau

Vinzentius-Krankenhaus Landau, Cornichonstraße 4, 76829 Landau, Telefon 116117

Öffnungzeiten:
MO, DI, DO ab 19 Uhr; MI ab 14 Uhr; FR ab 16 Uhr; SA, SO, Feiertage rund um die Uhr; jeweils bis zum Folgetag um 7 Uhr

Ärztliche Bereitschaftspraxis Kandel

Asklepios Südpfalzklinik Kandel, Luitpoldstraße 14, 76870 Kandel, Telefon 116117
Öffnungszeiten: SA, SO von 9 bis 18 Uhr

In welchen Fällen zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst?

Beim Ärztlichen Bereitschaftsdienst sind Sie immer dann an der richtigen Adresse, wenn keine Lebensgefahr besteht oder keine sofortige Notfallbehandlung erforderlich ist, wenn Sie mit Ihren Gesundheitsstörungen also normalerweise zu Ihrem Haus- oder Facharzt gehen würden.

Ärztliche Bereitschaftsdienste sind zuständig zum Beispiel bei:

§ Erkältung mit Fieber
§ Grippesymptomen
§ Kopf- und Gliederschmerzen
§ Infektionen
§ Erbrechen
§ Rückenschmerzen
§ Bauchschmerzen
§ kleineren Schnittverletzungen

45 der insgesamt 47 Ärztlichen Bereitschaftspraxen sind an rheinland-pfälzischen Krankenhäusern angesiedelt. Sollten also weitergehende Untersuchungen erforderlich sein, können diese direkt vor Ort veranlasst werden.

Bei Lebensgefahr oder schweren Unfällen: 112 wählen

Wenn Sie glauben, dass Sie sich in Lebensgefahr befinden, oder wenn Sie ohne sofortige Behandlung dauerhafte gesundheitliche Schäden befürchten, alarmieren Sie bitte entweder den Not- und Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 oder wenden Sie sich unverzüglich an die nächstgelegene Notfallambulanz eines Krankenhauses.

Not- und Rettungsdienste sind zuständig zum Beispiel bei:

§ Bewusstlosigkeit
§ schweren Störungen des Atmungssystems
§ starken Herzbeschwerden
§ akuten Blutungen
§ Unfällen mit Verdacht auf erhebliche Verletzungen
§ Vergiftungen
§ Bränden mit Personenbeteiligung
§ akuten anhaltenden Erregungszuständen
§ akuten anhaltenden Krampfanfällen und schweren Schmerzzuständen
§ plötzlicher Geburt oder Komplikationen in der Schwangerschaft