Rheinland-Pfalz: LÄK – „G-BA-Konzept zur gestuften Notfallversorgung ist Leid und Freud zugleich“

Symbolbild (Foto: LÄK RLP)
Symbolbild (Foto: LÄK RLP)

Mainz – Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz begrüßt die Zusage von Gesundheitsministerium Sabine Bätzing-Lichtenthäler, einen „Kahlschlag“ in der Krankenhauslandschaft im Land nicht zuzulassen.

Diese Befürchtung kam landesweit auf, nach dem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kürzlich seine Regelungen für ein gestuftes System der stationären Notfallversorgung präsentiert hatte. Um mögliche Versorgungslücken zu vermeiden, werde das Land für einzelne Krankenhäuser, die für die Aufrechterhaltung einer guten Notfallversorgung unabdingbar sind, Ausnahmeregelungen einsetzen, so die Ministerin.

Das G-BA-Konzept sieht Mindestanforderungen für Krankenhäuser vor, die an der Notfallversorgung teilnehmen. Hierzu gehören laut G-BA zumindest eine Station für Innere Medizin, eine Station für Chirurgie, im Bedarfsfall eine Intensivstation mit mindestens sechs Beatmungsplätzen und erforderlichenfalls muss spätestens 30 Minuten nach Einlieferung ein Facharzt am Klinikbett stehen. Nur Häuser, die diese Kriterien erfüllen, so der G-BA, bekommen künftig entsprechende Vergütungszuschläge. Nach Berechnung des G-BA trifft dies bundesweit auf 64 Prozent der Krankenhäuser zu. Die restlichen 36 Prozent, die keinen Zuschlag erhalten werden, „haben ganz überwiegend auch in der Vergangenheit keine Notfallversorgung erbracht“, so der G-BA.

Insbesondere die Facharzt-Forderung stellt nach Ansicht des Landeärztekammer-Präsidenten „eine Art Realitätsverlust dar, da hier Anspruch und Wirklichkeit weit auseinanderklaffen und somit eine Erwartungshaltung in der Bevölkerung aufbauen, die so nicht darstellbar ist. Ein Blick in die Arztstatistik genügt. Wo sollen die Ärztinnen und Ärzte herkommen?“

Der G-BA-Beschluss „ist Leid und Freud zugleich“, brachte es Landesärztekammer-Präsident Dr. Günther Matheis auf den Punkt. Zum einen trifft eine mögliche Abkopplung kleiner Häuser von der Notfallversorgung gerade in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz die Patientenversorgung in hohem Maße. Matheis: „Kleine Häuser sind gerade in der Fläche wichtige Versorgungspartner; deshalb ist die Zusage der Ministerin von großer Bedeutung.“ Doch zum anderen motiviert der Beschluss nun alle Partner im Gesundheitswesen noch mehr, sich gemeinsam bei der Notfallversorgung zu vernetzen und zu verzahnen, um Doppelstrukturen zu vermeiden und um gerade auf dem Land schneller und bedarfsgerechter im Notfall versorgen zu können. Dafür setzt sich die Landesärztekammer bereits seit langem intensiv ein.
Die Gewährleistung einer flächendeckenden Notfallversorgung in den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz hat auch für die Landesärztekammer oberste Priorität.