Worms: Mahd der Graswege und Feldraine schadet Feldlerche, Rebhuhn und Co.

Blühstreifen Lachgraben Lw-klingen (Foto: Stadtverwaltung Worms)
Blühstreifen Lachgraben Lw-klingen (Foto: Stadtverwaltung Worms)

Blühende Wegränder, Feldraine, Gräben und Graswege in der Feldflur bieten vielen Insekten und Wildtieren einen wichtigen Lebensraum. Feldlerchen brüten dort. Wachtel und Rebhuhn finden dort Nahrung und Deckung vor Greifvögeln. Wegränder sind die Kräuterapotheke von Hase und Rehwild.

Doch auch in der freien Feldflur hat in den letzten zwei Jahrzehnten eine Pflegeintensität eingesetzt, der die Lebensstätten der Tiere zerstört und den Verlust an Vielfalt an Kräutern zur Folge hat.
Graswege und Wegeränder werden schon frühzeitig während der Brut- und Setzzeit der Tiere gemulcht oder gemäht, wie auch Feldraine und die Ränder von Gräben. Der Lebensraum von Insekten und Wildtieren wird zerstört.
Vögel und andere Wildtiere der offenen Feldflur werden ihrer Nahrungsgrundlage und ihrer Deckung beraubt. Ebenso fallen Brutstätten für viele bedrohte Tierarten weg. „Rebhuhn, Wachtel, Feldlerche, Feldhase und andere Arten brauchen aber bewachsene Ränder und Wege“, erklärt Bürgermeister Hans-Joachim Kosubek.

„Sie gehören zu den betroffenen Arten, deren Gelege oder nicht fluchtfähige Jungtiere bei einem Grasschnitt Opfer von Mulch- oder Mähwerken werden“, erklärt Wolfgang Reich von der Unteren Naturschutzbehörde der Stadtverwaltung Worms. Aber auch der Einsatz von Pestiziden macht auf den dafür zugelassenen landwirtschaftlichen Flächen nicht halt. „Es wird immer öfter festgestellt, dass einige Landwirte angrenzende Graswege, Biotope und Gewässer ohne Rücksichtnahme auf Pflanzen und Tiere einfach mit Pestiziden beeinträchtigen“, betont Umweltschutzingenieur Wolfgang Reich.
Der drastische Rückgang nicht nur von Insekten sondern vielen flug- und auch nichtflugfähigen Arten in der offenen Feldflur müsse gestoppt werden.

Gemäß Bundesnaturschutzgesetz sind Wege und Feldraine wie auch Grabenränder Vernetzungselemente die zu erhalten sind. Leider werden sie trotzdem oft gemulcht oder umgebrochen. Die Stadt Worms als Eigentümerin dieser Vernetzungsstrukturen in der Landschaft ist verantwortlich dafür, dass nicht gegen den Artenschutz verstoßen wird. Bei Verstößen kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. Mähen und Mulchen von grasbewachsenen Wegen und Feldrainen ist in der Brut- und Setzzeit verboten. Um den dramatischen Artenrückgang in den intensiv bewirtschafteten Landschaften, und dies betrifft ca. 63 % der Gesamtfläche des Wormser Stadtgebietes, zu stoppen, müssen die erheblichen Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt vermieden werden. So könnten Graswege in der Ackerflur auch im Juli noch blühen, um somit auch Feldlerche, Rebhuhn und Co. ein Überleben zu garantieren.

Vertreter der Wormser Bauernvereine zeigten sich anlässlich einer Sitzung am 17. April in Worms-Abenheim sehr kooperativ und werben dafür, ab sofort Graswege und Feldraine erst ab dem 01. Juli zu mähen oder zu mulchen. Auch die Landwirtschaftsvertreter möchten den Rückgang von Niederwild, Vögeln und Insekten in der Feldflur stoppen und durch geeignete Maßnahmen unterstützen.

Die Untere Naturschutzbehörde bei der Stadtverwaltung Worms bittet nun alle Landwirte sich an diese Regelung, vergleichbar der Greening-Brachen-Regelung (Umsetzungsvorgabe zur EU-Direktzahlung), zu halten.
Die Untere Naturschutzbehörde möchte weiterhin mit den Wormser Bauernvereinen in einem guten Kontakt bleiben und Maßnahmen der Landwirte zur Verbesserung des Lebens- und Nahrungsraums für Arten der Ackerflur unterstützen. Es liegt nicht im Interesse der Unteren Naturschutzbehörde auf dem Rechtsweg (Bundesnaturschutzgesetz) die Einhaltung der Regelung durchzusetzen.

Weitergehende Information zum Natur- und Artenschutz in Worms können Sie auf der städtischen Internetseite https://www.worms.de/de/mein-worms/umwelt/naturschutz/ finden. Ansprechpartner bei der Unteren Naturschutzbehörde ist Wolfgang Reich (Tel. 06241- 853 3505, E-Mail: wolfgang.reich@worms.de).