Hessen: Anerkennung ausländischer Pfleger – Anträge beim RP auf Rekordhoch

Darmstadt – Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat im vergangenen Jahr eine erneute Steigerung bei den Anträgen auf Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Pflegeberufen verzeichnet. Somit sind beim RP Darmstadt 2017 so viele Anträge in dem Bereich eingegangen wie noch nie.

Zu den Pflegeberufen, für deren Anerkennung das RP Darmstadt als Landesbehörde hessenweit zuständig ist, zählen Abschlüsse in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Krankenpflegehilfe, Altenpflege und Altenpflegehilfe.

2017 sind insgesamt 1531 Anträge auf Anerkennung ausländischer Ausbildungen in diesen Pflegefachberufen beim RP Darmstadt eingereicht worden. Zum Vergleich: Im Jahr 2012 waren es 605 – die Zahl hat sich damit innerhalb der letzten sechs Jahren mehr als verdoppelt (siehe Grafik A).

Die größte Zunahme der Anträge erfolgte erneut bei den Anträgen von Pflegefachkräften aus Serbien und Bosnien-Herzegowina (siehe Grafik B). Wurden im Jahr 2012 gerade einmal 14 Anträge von Pflegekräften aus Serbien eingereicht, erfolgte im Jahr 2017 ein Anstieg auf 477 Anträge von diesem Personenkreis. Bei den Abschlüssen aus Bosnien-Herzegowina ist die Steigerung seit 2012 ähnlich deutlich (von 36 auf 361).

Grafik A: Entwicklung der Antragszahlen beim RP in den vergangenen sechs Jahren. (Quelle: RP Darmstadt)
Grafik A: Entwicklung der Antragszahlen beim RP in den vergangenen sechs Jahren. (Quelle: RP Darmstadt)

Bekanntlich kann der Bedarf an Pflegefachkräften nicht mehr alleine durch in Deutschland ausgebildete Fachkräfte gedeckt werden. Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid rechnet daher mit einer weiteren Zunahme der Anträge in den kommenden Jahren. Ihre Behörde arbeite mit Hochdruck daran, diese zügig zu bearbeiten und möglichst zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.

Für die staatliche Anerkennung von Abschlüssen in den Pflegeberufen ist es in der Regel erforderlich, die im Ausland erworbene Ausbildung mit den deutschen Standards zu vergleichen. Eine geeignete Berufserfahrung kann dabei berücksichtigt werden. Bestehen wesentliche Unterschiede, haben die antragstellenden Personen wahlweise einen Anpassungslehrgang zu absolvieren oder eine Kenntnisprüfung abzulegen. Außerdem sind für die staatliche Anerkennung immer auch deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Informationen zu den Anerkennungsverfahren können auf der RP-Website unter Sicherheit/Pflegefachberufe/Ausländische Abschlüsse abgerufen werden.