Wiesbaden: Sexueller Mißbrauch: Fest­nah­me des dringend Tatverdächtigen nach Öffentlichkeitsfahndung

Es ist das letzte Mittel – die Öffentlichkeitsfahndung. Zu diesem Instrument greifen die Behörden nur, wenn sie mit eigenen Ermittlungen nicht weiterkommen.

Im vorliegenden Fall entschieden die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und das Bundeskriminalamt die Öffentlichkeit einzuschalten.

Dem Tatverdächtigen kamen die Ermittler über Bilder und Videos auf die Spur, die ihn beim schweren sexuellen Mißbrauch von mindestens zwei Kindern zeigten. Die Bilder und Videos waren im sog. Darknet eingestellt. Im Zuge anderer Ermittlungen bekamen die Beamten das Material zugespielt,

Nach dem intensive Ermittlungen kein Ergebnis brachten und die Gefahr des weitergehenden Mißbrauchs der Kinder im Raum stand, wurde die Öffentlichkeit eingeschaltet.

Das BKA veröffentlichte Bilder des mutmaßlichen Täters und der Tatorte. Zwei der Bilder waren in einer Dachgeschoßwohnung aufgenommen. Mit Rücksicht auf die Opfer und weil vom Täter sehr gute Bilder vorlagen, wurden keine Opferbilder in die Fahndung miteingebunden.

Kurz nach Veröffentlichung gingen bei der Polizei die ersten Hinweise ein. Aus Kreisen der Ermittler war zu hören, dass man bereits eine heiße Spur habe und ihr nachginge.

Das BKA schreibt dazu:

Die Festnahme erfolgte gegen 02.45 Uhr in einem Hotel in Krefeld durch Kräfte der Kreispolizeibehörde Viersen. Der Beschuldigte leistete bei seiner Festnahme keinen Widerstand.

Polizeikräfte nahmen am 27.03.2018 den 45-jährigen Beschuldigten aus Viersen, NRW, der des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Herstellung und Verbreitung kinderpornographischer Schriften dringend verdächtig ist, fest.

In der Wohnung fanden die Ermittler elektronische Datenträger. Der Beschuldigte konnte zunächst nicht angetroffen werden. Eine sofort eingeleitete Fahndung führte gegen 2:45 Uhr zum Erfolg. Der Tatverdächtige versteckte sich in einem Hotel in Krefeld. Er soll sein Handy ausgeschaltet haben, um eine Ortung zu verhindern.

Der entscheidende Hinweis sei von Ex-Kollegen des Taxifahrers gekommen.

Der Tatverdächtige wird heute dem Haftrichter vorgeführt.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt bedanken sich für die geleistete Unterstützung bei der Öffentlichkeitsfahndung.