Philippsburg: Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg – Formale Öffentlichkeitsbeteiligung startet

Die Kühltürme des Kernkraftwerks Philippsburg (Foto: Holger Knecht)
Die Kühltürme des Kernkraftwerks Philippsburg (Foto: Holger Knecht)

Philippsburg / Stuttgart – Mit der Öffentlichen Bekanntmachung im Staatsanzeiger Baden-Württemberg hat das Umweltministerium heute (23.03.) das Beteiligungsverfahren zu der von der EnBW beantragten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg förmlich gestartet. Von Montag, 9. April, bis Freitag, 8. Juni 2018, haben interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Auslegungsunterlagen für das Genehmigungsverfahren beim Bürgermeisteramt der Stadt Philippsburg und im Umweltministerium einzusehen. Zudem wird das Umweltministerium diese Unterlagen im selben Zeitraum auch auf seiner Internetseite in elektronischer Form bereitstellen.

Zu den Unterlagen gehören der Antrag, eine Kurzbeschreibung des Vorhabens, ein Sicherheitsbericht, sowie die Umweltverträglichkeitsuntersuchung. Diese betrachtet die wesentlichen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen, wozu auch der Abbruch der Kühltürme gehört, auf den Menschen, insbesondere die mögliche Lärm- oder Staubentwicklung, sowie auf Tiere, Pflanzen, Boden, Luft und Wasser.

Die Bürgerinnen und Bürger können sich innerhalb der Auslegungsfrist zum Vorhaben äußern. Wann der hieran anschließende Erörterungstermin stattfinden wird, hängt von der Anzahl und dem Inhalt der Einwendungen ab. Vom weiteren Verlauf des Verfahrens hängt auch ab, wann die Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen werden und die beantragte Stilllegungs- und Abbaugenehmigung erteilt werden kann.

Weitere Informationen zum Kernkraftwerk Philippsburg finden Sie im Internet unter www.um.baden-wuerttemberg.de.

Ergänzende Informationen:

Die EnBW hat die Stilllegung und den Abbau des Blocks 2 des Kernkraftwerks Philippsburg am 18. Juli 2016 beantragt. Dem vorausgegangen war bereits eine erste frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem baden-württembergischen Umweltverwaltungsgesetz.

Für Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg hat das Umweltministerium am 11. April 2017 die 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung erteilt.