Landau: Workshop zum Thema Schutzkonzept am 18. April 2018

Landau – Am Mittwoch, 18. April 2018, findet von 14:00 bis 18:00 Uhr im Kinderhaus BLAUER ELEFANT des Deutschen Kinderschutzbundes Landau-SÜW e.V. ein Workshop zum Thema Schutzkonzept als Weiterbildungsmaßnahme für Leitungsverantwortliche, Fachkräfte und Interessierte statt. Teilnehmen können etwa MitarbeiterInnen von Kitas oder stationären und ambulanten Jugendhilfeeinrichtungen, Engagierte in (Sport-)Vereinen sowie Lehrkräfte an Sport-, Musik- und Nachhilfeschulen. Die Gebühr beträgt 40 Euro. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 12 Personen begrenzt. Eine Anmeldung kann ab sofort per E-Mail an info@christinpontius.de erfolgen.

„Ein Schutzkonzept ist eine präventive Maßnahme, um Kinder und Jugendliche vor Gewalt und Missbrauch in Organisationen zu schützen. Es enthält einen Krisenplan mit Interventionsmöglichkeiten, auf den sich im Verdachtsfall zurückgreifen lässt“, erklärt Diplom-Psychologin Christin Pontius, die den Workshop leiten wird. Inhaltlich erfahren die Teilnehmer, aus welchen Bausteinen Schutzkonzepte bestehen, wie diese den Schutz der Kinder stärken und warum ein Krisenplan im Verdachtsfall die eigene Organisation schützt. Gemeinsam wird ein Grundgerüst an Verhaltensregeln für die beteiligten Institutionen erarbeitet und zudem nächste Schritte besprochen, um das Konzept im Team fertigzustellen und umzusetzen.
„Alle Organisationen, die mit Kindern arbeiten – die diese etwa unterrichten, betreuen oder beraten – laufen Gefahr, von Personen mit unlauteren Motiven ausgenutzt zu werden. Gerade in Bereichen, in denen sich ein natürliches Machtgefälle zwischen Betreuten und Betreuenden ergibt, kommt es immer wieder vor, dass Einzelne Heranwachsenden gegenüber gewalttätig werden oder diese missbrauchen“, so Heinrich Braun, Geschäftsführer des Kinderschutzbundes.

Beispiele für solche Vorkommnisse sind etwa die Verurteilung eines Kinderarztes vom Augsburger Landgericht im März 2016 zu 13 Jahren Haft, der sich im Zuge der Behandlung an 21 Jungen vergriffen hatte. Des Weiteren der Strafprozess, der seit November 2017 gegen einen selbstständigen Schwimmlehrer in Baden-Württemberg läuft, der 20 vier- bis siebenjährigen Mädchen missbraucht haben soll. Oder auch die Entlassungen von 21 Mitarbeitern beim Internationalen Roten Kreuz, die im Februar 2018 im Verdacht standen, sexuelle Dienstleistungen von Kindern erkauft zu haben.

„Um solche Übergriffe zu verhindern, brauchen Institutionen eine gute Vorbereitung durch systematische Prävention und einen achtsamen Umgang miteinander“, so Braun weiter. Die Entwicklung eines Schutzkonzepts kommt diesen Aufgaben nach.