Speyer: Kirchenregierung benennt Bewerber für die Oberkirchenratswahl

Speyer – Die Kirchenregierung der Evangelischen Kirche der Pfalz hat der Landessynode vier Kandidaten für das Amt eines geistlichen Oberkirchenrates vorgeschlagen: Alexander Bitzel (Mannheim), Friedemann Fritsch (St. Georgen), Claus Müller (Germersheim) und Dorothee Wüst (Kaiserslautern). Die Wahl stehe auf der Tagesordnung der Landessynode, die vom 23. bis 26. Mai in Kaiserslautern stattfinde, erklärte Pressesprecher Wolfgang Schumacher in Speyer. Die Bewerber wollen Nachfolger von Oberkirchenrat Michael Gärtner werden, der im Frühjahr 2019 in den Ruhestand geht.

Der 49-jährige promovierte Theologe Alexander Bitzel ist Pfarrer der badischen Landeskirche in Mannheim-Feudenheim und Privatdozent für Kirchengeschichte am wissenschaftlich-theologischen Seminar der Universität Heidelberg. Friedemann Fritsch ist Pfarrer der pfälzischen Landeskirche und seit September 2005 freigestellt zum Dienst bei der Landeskirche in Baden. Der 56-jährige promovierte Theologe ist Pfarrer in St. Georgen im Schwarzwald und war zuvor in Gundersweiler im Donnersbergkreis tätig.

Zu den Kandidaten gehören auch zwei Mitglieder der Landessynode. Claus Müller ist Dekan des Kirchenbezirks Germersheim. Der 48-jährige promovierte Pfarrer war zuvor von 2006 bis 2009 an der Gedächtniskirche Speyer. Dorothee Wüst war Pfarrerin in der Lutherkirchengemeinde Kaiserslautern und in der Kirchengemeinde Weilerbach. Seit 2012 ist die 52-Jährige Dekanin des Kirchenbezirks Kaiserslautern.

In der Nachfolge von Michael Gärtner wären die Kandidaten als Dezernenten für die Bereiche Schule und Bildung, Friede und Umwelt sowie die Theologiestudierenden zuständig. Als Gebietsdezernenten sind ihnen nach derzeitiger Aufteilung die Dekanate Homburg, Kaiserslautern, Kusel, Pirmasens und Zweibrücken zugeordnet.

Oberkirchenräte werden in der Pfälzischen Landeskirche auf die Dauer von sieben Jahren gewählt, Wiederwahlen sind möglich. Sie leiten die einzelnen Dezernate des Landeskirchenrates, der obersten Behörde der Landeskirche. Den Vorsitz im Kollegium führt der Kirchenpräsident. Er ist auch für die Geschäftsverteilung zuständig.