Bad Kreuznach: Villa „Streicher“ – Obere Denkmalschutzbehörde entscheidet gegen geplante Bebauung

Gegen Bebauung

Bad Kreuznach – In ihrem Schreiben an die Stadtverwaltung vom 28. Februar schließt sich die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als obere Denkmalschutzbehörde der fachlichen Auffassung der Denkmalfachbehörde Generaldirektion kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE) zur Umgestaltung des Grundstücks „Villa Streicher“ im Bad Kreuznacher Norden in allen Punkten an.

Demnach sei die geplante Bebauung der Grundstücksspitze zwischen Stromberger Straße und Winzenheimer Straße sowie die Bebauung des rückwärtigen Grundstückssteil gemäß Denkmalschutzgesetz nicht statthaft. Die für die Gesamtanlage (Villa mit dazugehörendem Gartengrundstück) wichtige Ecksituation Stromberger Straße / Winzenheimer Straße muss, so die Entscheidung des ADD, freigehalten werden. Der zur Winzenheimer Straße hin orientierte hintere Bereich des Grundstücks kann aus Sicht der ADD zurückhaltend bebaut werden.

Die Stadt Bad Kreuznach nimmt die Entscheidung der ADD mit Interesse zur Kenntnis. Das Stadtbauamt wird nun den Bauantrag prüfen. Die ADD empfiehlt dem Bauherren, eine neue Planung unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen und in Abstimmung mit ADD und GDKE zu erstellen. Möglich sei sowohl ein Anbau an die Villa als auch ein freisehendes Gebäude im nordwestlichen Grundstücksteil.

In ihrem Schreiben nennt die ADD folgende Gründe für ihre Entscheidung:

1. Nach der Denkmaltopographie von 1987 bilden Park und Villa eine Einheit. Im Text heißt es „Gründerzeitliche Villa auf parkartigem Eckgrundstück“. Die verbindliche Karte, die zur Denkmaltopographie gehört, weist das Haus als Einzeldenkmal und das gesamte Grundstück als bauliche Gesamtanlage aus. Es handelt sich bei dem gesamten Grundstück folglich um eine Denkmalzone.

2. Entgegen der Ansicht der unteren Denkmalschutzbehörde handelt es sich bei dem parkartigen Garten rund um die Villa in der Strombergerstraße 12 nicht um eine Nebensache. Zur Entstehungszeit des Gebäudes gehörte ein üppig gestalteter Garten zu Häusern dieser Art dazu.

3. Spezielle Veröffentlichungen zur Gartendenkmalpflege zeigen die grundsätzliche Einheit bürgerlicher Villen und ihrer Gärten.

4. Die Umfassungsmauer aus Bruchstein grenzt den Garten zur Straße ab. Sie wurde mit dem Anwesen geplant und gebaut.

5. Das Volumen der angestrebten Neubauvorhaben übersteigt die Bauvolumen der Häuser in der Umgebung. Die geplante Bebauung werde auf dem Grundstück eine erdrückende Wirkung entfalten und große Teile des Gartens überdecken.

Auf Grundlage eines gartenhistorischen Gutachtens soll darüber hinaus der historische Gartenzustand insbesondere entlang der Stromberger- und Winzenheimer Straße und im spitz zulaufenden südwestlichen Grundstücksteil wiederhergestellt werden. Die untere Denkmalschutzbehörde soll die entsprechende Anordnung gegenüber dem Grundstückseigentümer treffen.

Grund für die Einschaltung der ADD waren die unterschiedlichen Auffassungen der Kreisverwaltung Bad Kreuznach als untere Denkmalschutzbehörde und der Denkmalfachbehörde GDKE über die zukünftige Bebauung des Grundstücks. Am 18. Januar hatte deshalb eine Ortsbesichtigung der drei Behörden stattgefunden.