Kreis Germersheim: Vier Demonstrationen und mehrere Veranstaltungen in Kandel

Vierte Versammlungen in Kandel am 3. März 2018 bestätigt - Zufahrt über Kandel Mitte nachmittags gesperrt

Germersheim – Der Kreisverwaltung Germersheim wurden für den Nachmittag des 3. März 2018 insgesamt vier Versammlungen angemeldet. Gleichzeitig finden in Kandel mehrere Veranstaltungen statt.

Die Versammlungen und damit verbundenen Aufmärsche erfolgen alle überwiegend im östlichen Teil der Stadt. Die Autobahnabfahrt Kandel Mitte wird daher nachmittags gegen 14 Uhr gesperrt, eine Zufahrt über die Rheinstraße in die Kandeler Innenstadt ist dann nicht möglich. Die Zufahrten über Kandel Nord, Kandel Süd und aus Richtung Minfeld sind frei.

Eine der vier Versammlungen startet am Park&Ride-Parkplatz an der A 65 (Kandel Mitte), der Zug wird durch die Rheinstraße, an der Ampelkreuzung links über die Bahnhofstraße, Hans-Thoma-Straße, Raiffeisenstraße und wieder über die Rheinstraße zurück zum Parkplatz führen. Eine zweite Versammlung beginnt in der Nansenstraße/Ecke Juststraße, zieht über die Juststraße, Luitpoldstraße und Robert-Koch-Straße zurück zum Ausgangspunkt. Die Teilnehmer einer dritten Versammlung treffen sich in der Holbeinstraße/Ecke Raiffeisenstraße, biegen, nachdem der Zug der ersten Versammlung vorbei ist, links in die Hans-Thoma-Straße, laufen durch die Bahnhofstraße und über die Rheinstraße zum Kreisel Kandel Mitte.

Die vierte Versammlung wurde von „Wir sind Kandel“ angemeldet. Sie findet von 13.45 bis 14 Uhr am nördlichen Abzweig der Nansenstraße statt. Anmelder ist Rüdiger Stein. Versammlungszweck ist laut Angabe des Bündnisses „WIR sind Kandel – für ein friedliches Zusammenleben, gegen Hass und Fremdenfeindlichkeit“.

Die Besucher und Anwohner müssen mit Einschränkungen bis in den Abend rechnen. In Folge der Demonstrationszüge muss in folgenden Straßen ein absolutes Haltverbot eingerichtet werden: Raiffeisenstraße, Hans-Thoma-Straße und Holbeinstraße.

Allgemeiner Hinweis:
Versammlungen oder Aufzüge unter freiem Himmel müssen grundsätzlich anmeldet werden. Wer als Veranstalter oder Leiter eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug ohne Anmeldung durchführt, macht sich strafbar.