Kreis Germersheim: Frist für Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit endet am 15. März 2018

Germersheim – Die Kreisverwaltung Germersheim weist darauf hin, dass ab sofort Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2018/2019 in den Klassenstufen 5 bis 13 an den allgemeinbildenden Schulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises befinden, sowie an der berufsbildenden Schule Germersheim/Wörth (bestimmte Bildungsgänge: BF I, BF II, HBF I, HBF II, Wirtschaftsgymnasium) bis spätestens 15. März 2018 gestellt werden können.

Die Anträge sind fristgerecht und mit den entsprechenden Unterlagen im Schulsekretariat oder direkt bei der Kreisverwaltung Germersheim abzugeben. Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren sind im Internet unter www.LMF-online.rlp.de erhältlich. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Germersheim für Fragen unter der Telefonnummer 07274/53-335 zur Verfügung.