Karlsruhe – Informationen und Neuigkeiten aus der Stadt und den Stadt-/Ortsteilen.


Fördergelder für Klimaschutz-Maßnahmen nutzen – Anträge nimmt das Bundesumweltministerium bis 31. März entgegen

Seit Anfang Januar gibt es wieder die Möglichkeit, Klimaschutzprojekte über die Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums fördern zu lassen. Die Einreichungsfrist endet am 31. März 2018, eine zweite Chance für Anträge gibt es vom 1. Juli bis 30. September. Die Stadt Karlsruhe hat bereits mehrfach von der Richtlinie profitiert. Der Adressatenkreis reicht aber über Kommunen und kommunale Eigenbetriebe hinaus – auch lokale Akteure wie Hochschulen, kulturelle und kirchliche Einrichtungen oder gemeinnützige Sportvereine können Mittel beantragen.

Gefördert werden strategische Maßnahmen im Bereich Klimaschutzmanagement und -konzepte. Aussicht auf Zuschüsse haben aber auch ausgewählte investive Projekte wie die Umstellung von Außen-, Innen- und Hallenbeleuchtungen auf LED-Technik, der Austausch von Heizungspumpen oder Effizienzmaßnahmen in Rechenzentren und Serverräumen. Je nach Fall können die Zusagen bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten betragen.

Weitere Fördermöglichkeiten für energetisch wirksame bauliche oder technische Maßnahmen an Nichtwohngebäuden bietet das Programm „Klimaschutz-Plus“ des Landes Baden-Württemberg. Neue Anträge können voraussichtlich wieder ab April eingereicht werden.

Informationen zu beiden Programmen gibt es im Internet: Die Kommunalrichtlinie des Bundes findet sich unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie, die Fördermöglichkeiten des Landes sind unter um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/informieren-beraten-foerdern/klimaschutz-plus nachzulesen. Ansprechbar sind zum Thema Förderung die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) unter der Telefonnummer 0721/480880 oder der städtische Umwelt- und Arbeitsschutz. Im Falle von Vereinen und gemeinnützigen Organisationen hilft die KEK sogar kostenlos bei der Antragstellung.


Mitmachen bei Klimafasten – Aktion wirbt für kleine Änderungen im Alltagsverhalten

In der Fastenzeit können die Bürgerinnen und Bürger nicht nur auf den Genuss von Alkohol oder Süßigkeiten verzichten. Die Zeit zwischen Aschermittwoch und Ostersonntag ist auch eine gute Möglichkeit, sich auf das Wesentliche zu besinnen und das eigene Alltagsverhalten zu überprüfen – zum Beispiel beim Klimaschutz. Bundesweit rufen deshalb in diesem Jahr eine Reihe kirchlicher Organisationen und Umweltverbände zum „Klimafasten“ auf. Ziel der Aktion ist es, kleine Änderungen auszuprobieren und bewusst etwas für den Klimaschutz zu tun. Gelegenheit dazu gibt es etwa beim Versuch, eine Woche lang ganz auf das Auto zu verzichten, eine Zeit lang verpackungsarm einzukaufen, neue vegetarische Gerichte zu probieren oder Energiespartipps in den eigenen vier Wänden umzusetzen.

„Es gibt unzählige Möglichkeiten, unser Leben klimafreundlicher zu gestalten und sich gleichzeitig einer spannenden neuen Herausforderung zu stellen. Oftmals bedarf es nur kleiner Anstöße, auf die man sich einlassen muss und hier kann die Fastenzeit ein guter Anlass sein“, betont Bürgermeister Klaus Stapf.
Weitere Informationen zum Thema Klimafasten und den Mitmachmöglichkeiten sind auf der Internetseite der städtischen Klimaschutzkampagne unter www.karlsruhe-macht-klima.de zu finden.