Neckargemünd: Stadt veräußert Sonderfahrzeuge – Versteigerungsfrist verlängert

Neckargemünd – Insgesamt drei Sonderfahrzeuge der Feuerwehr hat die Stadtverwaltung Neckargemünd Anfang des Jahres zur Versteigerung ausgeschrieben. Nach Ablauf der erstgesetzten Frist freut sich ein neuer Besitzer über das Mehrzweckboot „Neckarflamme“.

Die beiden übrigen Fahrzeuge können weiterhin ersteigert werden. Die Frist zu Abgabe eines nun reduzierten Mindestgebotes wurde bis zum 5. März 2018 verlängert.

Es handelt sich um Gebrauchtfahrzeuge ohne jegliche Gewährleistung, der Kauf erfolgt gegen Höchstgebot im Zustand wie vorhanden bzw. besichtigt. Exposés der Fahrzeuge sind über die Homepage www.neckargemuend.de per Download abrufbar.

  • Mannschaftstransportfahrzeug (MTW) HD-DH 112 – Mindestgebot: 1.750,– Euro
  • Kleineinsatzfahrzeug (KEF) HD-EL 112 – Mindestgebot: 2.000,– Euro

Verbindliche Gebote sind per e-mail an ordnung@neckargemuend.de zu richten und anschließend schriftlich zu bestätigen oder direkt schriftlich abzugeben an:

Stadtverwaltung Neckargemünd
Fachbereich 4
Bahnhofstr. 54
69151 Neckargemünd

Spätester Zeitpunkt zur Abgabe der Angebote ist Montag, 5. März 2018 um 12 Uhr.
Die Gebote sind pro Fahrzeug abzugeben – Gesamtangebote für alle drei Fahrzeuge sind nicht zulässig. Der Zuschlag erfolgt nach Ende der Gebotsfrist je Fahrzeug nach Höchstgebot, welches den Mindestangebotspreis erreicht oder übersteigt.
Besichtigungstermine können mit Herrn Weinmann unter 06223/804-402 oder weinmann@neckargemuend.de vereinbart werden.