Karlsruhe – Informationen und Neuigkeiten aus der Stadt und den Stadt-/Ortsteilen.


Närrisches Treiben sorgt für Änderungen – Fastnachtsdienstag haben einige städtische Stellen zu / Bäder gut und Zoologischer Stadtgarten durchweg nutzbar

Zum Höhepunkt der närrischen Zeit ändert sich manches beim städtischen Service. In Durlach steht Fastnachtssonntag, 11. Februar 2018, wegen des dortiges Umzugs im Fokus: Pfinzgaumuseum und Karpatendeutsches Museum haben geschlossen. Kommende Woche, am Fastnachtsdienstag, 13. Februar, zum Umzug durch Karlsruhes Innenstadt, bleiben Bürgerbüros und sonstige Servicestellen der Rathäuser zu. Doch ist die Behördenrufnummer 115 wie üblich von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Ganz normal geöffnet hat auch der Zoologische Stadtgarten.

Nicht im Einsatz ist den Tag die städtische Müllabfuhr, was die ganze Woche über zu Veränderungen führt. Im Einzelnen sind diese online auf www.karlsruhe.de/abfall für die eigene Straße nachzulesen oder auch unter der 115 nachzufragen. Unverändert bleiben die Abholtermine für Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach und Stupferich. In Neureut werden Restmüll-, Biomüll- und Wertstoffbehälter einen Tag später, an Aschermittwoch, 14. Februar, geleert. Ebenfalls Fastnachtsdienstag geschlossen bleiben die Wertstoffstationen, die Umladestation, die Schadstoffannahmestellen Maybachstraße und Nordbeckenstraße sowie die Kompostierungsanlagen.

Wer Bücher und andere Medien abzugeben hat oder ausleihen möchte, kann das Rosenmontag noch tun, tags darauf pausieren aber auch die städtischen Büchereien: Stadtbibliothek, Jugendbibliothek, Amerikanische Bibliothek sowie Stadtteilbibliotheken Durlach, Grötzingen, Mühlburg, Neureut und Waldstadt. Auch der Medienbus verkehrt nicht. Ebenfalls zu bleiben Stadtarchiv, Stadtmuseum und Erinnerungsstätte Ständehaus.

Wer den Tag am liebsten in Badeanzug oder -hose verbringt, dem bieten die Karlsruher Bäder auch während der tollen Tage alle Möglichkeiten. Darüber hinaus lädt Neureuts Adolf-Ehrmann-Bad am Samstag, 10. Februar, wieder zum Faschingsspielfest von 14 bis 17 Uhr. Superheld, Prinzessin, Eisbär und alle Anderen sind willkommen, neben Riesen-Wasserrutsche und weiteren Attraktionen gibt es eine Kostümprämierung. Ansonsten kann das Bad Fastnachtssonntag von 9 bis 18 Uhr genutzt werden, hat Rosenmontag und Fastnachtsdienstag aber zu. Reguläre Zeiten gelten im Europabad, das an allen drei Tagen um 10 Uhr öffnet, Sonntag bis 21, Montag und Dienstag bis 23 Uhr. Die Therme Vierordtbad ist Sonntag von 10 bis 20, Montag von 14 bis 23 und Dienstag von 10 bis 23 Uhr nutzbar.
Das Fächerbad öffnet am Rosenmontag schon um 13 Uhr Schwimmhalle und Sauna, Fastnachtsdienstag ist regulär von 6 bis 22 Uhr geöffnet. Die beliebten Kinderspieltage finden während der schulfreien Tage von Aschermittwoch, 14., bis Freitag, 16. Februar, jeweils von 14 bis 16 Uhr statt. Kinder haben dann Vorrang, das Team animiert zu gemeinsamen Spielen an tollen Wassergeräten und zu kleinen Wettkämpfen. Durlachs Weiherhofbad hat Fastnachtssonntag geschlossen, ist Montag und Dienstag aber von 13 Uhr bis 22 Uhr zugänglich. Im Fall des Dienstag geschlossenen Hallenbads Grötzingen haben Schwimmfreunde Gelegenheit, am Sonntag von 9 bis 12 Uhr und am Montag von 14 bis 17 Uhr ihre Bahnen zu ziehen. Diese kurze Fastnachtssession endet früh – das Sonnenbad öffnet als erstes Freibad ab 23. Februar.


Kinder zum ersten Schulbesuch anmelden – Offizieller Stichtag für das Schuljahr 2018/19 ist der 7. März

Wenn im September das neue Schuljahr beginnt, sind alle zwischen dem 1. Oktober 2011 und dem 30. September 2012 geborenen Mädchen und Jungen schulpflichtig nach Paragraph 73 des Schulgesetzes. Sie sind also in der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule anzumelden. Stichtag ist am Mittwoch, 7. März, von 8 bis 12 sowie zwischen 14 und 18 Uhr. Dieser Termin gilt für alle fraglichen Kinder im Karlsruher Stadtgebiet.

Bei den sogenannten Kann-Kindern, die im Zeitraum 1. Oktober 2012 bis 30. Juni 2013 zur Welt kamen, ist die Anmeldung nicht vorgeschrieben, sondern bei nachzuweisender Schulfähigkeit möglich. Diese stellt die jeweilige Schulleitung fest – gegebenenfalls unter Einbeziehung eines pädagogisch-psychologischen Gutachtens und eines Gutachtens des Gesundheitsamts. Oder eben nicht, dann wird das betroffene Kind vom Schulbesuch zurückgestellt.
Erziehungsberechtigte können einen Antrag auf vorzeitige Einschulung oder Zurückstellung einreichen. Kinder, die eine Privatschule besuchen sollen, müssen zuvor an der zuständigen Grundschule unter Vorlage des entsprechenden Nachweises abgemeldet werden. Gleiches gilt bei einem angestrebten Wechsel des Schulbezirks, etwa im Sinne des sonst nicht möglichen Besuchs einer Ganztagsgrundschule.

Es empfiehlt sich, im Vorfeld die Öffnungszeiten des jeweiligen Schulsekretariats zusätzlich zum allgemein vorgesehenen Anmelde-Zeitfenster in Erfahrung zu bringen. Alle anzumeldenden Kinder, das umfasst grundsätzlich auch Erkrankte sowie Mädchen und Jungen mit Behinderung, sollten möglichst persönlich vorgestellt werden. Vorzulegen sind Geburtsurkunde oder Familienstammbuch. Aus Kapazitätsgründen kann die Aufnahme in eine bestimmte Schule eingeschränkt werden, wenn die Bildung zusätzlicher Eingangsklassen auf Dauer nicht gewährleistet ist.


Teil A des bundesweiten Lärmaktionsplans ist fertig – Eisenbahn-Bundesamt kündigt zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung an

Das Eisenbahn-Bundesamt hat den ersten Teil des bundesweiten Lärmaktionsplans veröffentlicht. Der so genannte Teil A ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de oder über die Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes www.eba.bund.de/lap abrufbar.

Der Plan ist das Ergebnis der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Insgesamt sind in der ersten Phase deutschlandweit zirka 38.000 Beteiligungen eingegangen. Seit dem 24. Januar läuft die zweite Phase. Bis zum 7. März hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt Rückmeldungen zum Verfahren und zum Lärmaktionsplan Teil A zu geben. Der daraus hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B wird Mitte des Jahres veröffentlicht. Die Teile A und B ergeben künftig zusammen den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken in Deutschland.


„Forum Recht“ im Entwurf des Koalitionsvertrags – Koalitionäre unterstützen „dauerhafte Einrichtung des Bundes mit Hauptsitz in Karlsruhe“ / OB Mentrup: Umsetzung entscheidendes Stück näher gekommen

Im Entwurf des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD unterstützen die drei Parteien ausdrücklich „das ‚Forum Recht‘ als dauerhafte Einrichtung des Bundes mit Hauptsitz in Karlsruhe“. „Mit der Aufnahme dieser geplanten Bildungs- und Erlebnisstätte zum Thema Recht und Rechtsstaatlichkeit in das Abschlussdokument der Koalitionsverhandlungen ist das ‚Forum Recht‘ seiner Umsetzung in Karlsruhe ein ganz entscheidendes Stück näher gekommen“, freut sich Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup über die Nachricht aus Berlin. „Es belegt den hohen Stellenwert, den die Koalitionäre dem ‚Forum Recht‘ bei der Stärkung von Demokratie und Rechtskultur beimessen.“

Das Stadtoberhaupt dankt allen, die sich für dieses beispielgebende Projekt engagiert eingesetzt haben. „Dazu gehören der private Initiativkreis, dem Persönlichkeiten aus Gesellschaft, Politik, Justiz und Medien angehören, die Vertreterinnen und Vertreter des Bundesgerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts und der Bundesanwaltschaft sowie der Stadt selbst. In Berlin sind wir zudem in den entscheidenden letzten Monaten von zahlreichen Bundestagsabgeordneten in herausragender Weise unterstützt worden.“

Die Passage zum „Forum Recht“ in Karlsruhe im Entwurf des Koalitionsvertrages befindet sich unter dem Punkt Stärkung der Demokratie und Extremismusprävention auf Seite 119 und lautet: „Stärkung politischer und kultureller Bildung. Darüber hinaus unterstützen wir das „Forum Recht“ als dauerhafte Einrichtung des Bundes mit Hauptsitz in Karlsruhe. Ziel ist, den Bürgerinnen und Bürgern den Rechtsstaat im Sinne einer gewachsenen Rechtskultur als unverzichtbaren Teil unseres Zusammenlebens näherzubringen.“