Glan: Naturschutzfachliches Gutachten vorgestellt

Sperrung des Glans - Übersichtskarte (Quelle: SGD Süd)
Sperrung des Glans - Übersichtskarte (Quelle: SGD Süd)

Neustadt an der Weinstraße/ Lauterecken/ Meisenheim – Nach Vorlage des naturschutzfachlichen Gutachtens wird die Sperrung des Glans zwischen der Mündung der Lauter in den Glan in der Stadt Lauterecken und der Kreisgrenze des Landkreises Kusel zum Landkreis Bad Kreuznach zwischen der Ortsgemeinde Odenbach und der Stadt Meisenheim auf unbestimmte Zeit verlängert. Das erforderliche Fällen von 465 Schadbäumen, das für die Herstellung eines verkehrssicheren Zustandes für das Befahren des Glans mit Kanus erforderlich ist, wäre aus naturschutzrechtlichen Gründen ein unzulässiger Eingriff, der nicht angemessen ausgeglichen werden könnte.

Ende Juli 2017 hatte ein Baumgutachten das Fällen von 465 Schadbäumen für die Herstellung eines verkehrssicheren Zustandes für notwendig erachtet. Um zu prüfen, ob dies einen ausgleichspflichtigen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt und da massive negative Auswirkungen auf Flora, Fauna und Gewässerhaushalt befürchtet wurden, hatte die SGD Süd im Spätsommer 2017 das nun vorliegende naturschutzfachliche Gutachten in Auftrag gegeben.

Das Gutachten legt dar, dass vierzehn streng geschützte Vogelarten und sieben Fledermausarten die zahlreichen alten Höhlenbäume als Brut- und Überwinterungsquartier benötigen. Insgesamt 104 Vogelarten nutzen die Bäume und das Umfeld als Lebensraum. Darüber hinaus würde der hochwertige Biotopkomplex der Glanaue durch die notwendigen Fällungen so stark beeinträchtigt, dass langfristige negative Auswirkungen auf den Naturhaushalt zu erwarten wären.

Die im Gutachten aufgezeigten potenziellen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen würden, wenn überhaupt, nur langfristig Wirkung zeigen. Solche Maßnahmen wären beispielsweise das Pflanzen von zwei neuen Bäumen für einen gefällten Altbaum oder das Aufhängen von über 700 Nistkästen.