Kaiserslautern: Pressekonferenz zur Lage – Mietminderung Fritz-Walter-Stadion

Fehlbetrag

Kaiserslautern – Angesichts der vom 1. FC Kaiserslautern beantragten Mietminderung für das Fritz-Walter-Stadion steht Oberbürgermeister Klaus Weichel derzeit erneut in Gesprächen mit dem Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Thomas Linnertz.

Die ADD hat bereits zugestimmt, dass die Stadt der stadteigenen Fritz-Walter-Stadion GmbH künftig jährlich den durch eine reduzierte Pachtzahlung verursachten Fehlbetrag zuführen darf, ohne dass dies andere freiwillige Leistungen der Stadt verdrängt. Im Gegenzug soll die bereits in der Vergangenheit wiederholt von der Aufsichtsbehörde geforderte Anhebung der Realsteuerhebesätze erfolgen, um die freiwilligen Leistungen zu stabilisieren, dabei insbesondere der Grundsteuer. Inwiefern die Anhebung der Grundsteuer durch die Ergänzung anderer Steuererhöhungen moderater ausfallen könnte, wird derzeit geprüft. Auch andere Möglichkeiten jenseits einer Steuererhöhung wurden angesprochen. Mit dem FCK wird ein neuer, an die aktuellen sportlichen Verhältnisse und die Kreditlaufzeit angepasster Pachtvertrag vereinbart. Der Fußballclub soll unter anderem zur Rückzahlung über echte Besserungsscheine verpflichtet werden. Am 26. Februar wird hierüber der Stadtrat in einer Sondersitzung entscheiden.

Dazu Oberbürgermeister Klaus Weichel im Interview:

Herr Weichel, wieso muss die Stadt der Stadiongesellschaft Geld zuführen?

Gestatten Sie, dass ich etwas weiter aushole, um die Situation zu erklären. Im Jahre 2003 ging das Stadion, initiiert vom Land Rheinland-Pfalz und der damaligen Stadtspitze, in die Hände unserer städtischen Stadiongesellschaft über. Der FCK ist seitdem Mieter und zahlt der Stadiongesellschaft jährlich eine festgelegte ligaabhängige Pacht. Mit dem Verkauf und weiterer finanzieller Unterstützung der Stadt wurde der FCK damals aus der drohenden Insolvenz gerettet. Um dies stemmen zu können, musste seitens der Stadiongesellschaft jedoch ein Kredit in Höhe von 65 Millionen Euro aufgenommen werden, dessen Zinsen bis zum Jahr 2036 jährlich eine Belastung von 2,95 Millionen Euro verursachen. Um ihren Verpflichtungen nachkommen zu können, benötigt die Stadiongesellschaft pro Jahr insgesamt rund 3,2 Millionen Euro. Bekommt sie diese nicht, bricht das im Jahre 2003 aufgebaute Konstrukt in sich zusammen.

Das heißt?

Der Kredit müsste unter Umständen zurückgezahlt werden, ebenso die zum Stadionausbau benötigten Investitionszuschüsse. Insgesamt wäre das eine Belastung von über 100 Millionen Euro, die da auf die Stadiongesellschaft und somit die Stadt zukäme. Dieses Szenario wollen wir unter allen Umständen vermeiden.

Wieviel zahlte der FCK die ganze Zeit und wieviel will er in Zukunft zahlen?

Bislang reichte die jährliche Mietzahlung des FCK aus, um die Verpflichtungen der Stadiongesellschaft zu decken. Aufgrund der dauerhaften Zweitligazugehörigkeit ist das ab diesem Jahr jedoch nicht mehr der Fall. Laut dem bislang bestehenden und bis 2028 laufenden Pachtvertrag bezahlt der FCK ligaabhängig 3,6 Millionen Euro in der Bundesliga beziehungsweise mindestens 2,4 Millionen Euro pro Jahr (Zweite Liga) an die Stadiongesellschaft. Der nun vorliegende Antrag auf Pachtminderung sieht in der zweiten Liga eine dauerhafte Reduzierung auf 2,4 Millionen Euro vor, in der dritten Liga auf 425.000 Euro. Der Stadiongesellschaft fehlen dann also 800.000 beziehungsweise rund 2,8 Millionen Euro pro Jahr.

Das bedeutet, dass die Finanzierungslücke bei der Stadiongesellschaft anderweitig geschlossen werden muss. Wir helfen als Stadt also primär unserer eigenen Gesellschaft. Ziel unserer Bemühungen ist es, ihren Fortbestand zu sichern, um den „großen Crash“ zu verhindern.

Ist die Stadt dazu in der Lage, zu helfen?

Eine Kapitalzuführung an die Stadiongesellschaft stellt uns vor zwei Probleme. Problem Nummer 1: Angesichts unserer ohnehin extrem angespannten Haushaltslage können wir die Kapitalzuführung nicht stemmen. Problem Nummer 2: Als sogenannte „Freiwillige Leistung“ würde eine jährliche Kapitalzuführung von der Stadt an die Stadiongesellschaft mit sämtlichen von der Stadt unterstützten Kultur-, Jugend- oder Sporteinrichtungen um einen aufsichtsrechtlich gedeckelten Finanztopf konkurrieren. Anders ausgedrückt: Für die Kapitalzuführung an die Stadiongesellschaft müssten wir Bäder oder städtische Kultureinrichtungen schließen. Eine solche Entwicklung gilt es mit allen Mitteln zu verhindern.

Sie verhandeln dazu derzeit mit der ADD. Wurde bereits ein Lösungsweg gefunden?

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion des Landes hat zugestimmt, dass wir der Stadiongesellschaft Geld zuführen dürfen, ohne dass dies innerhalb des besagten Finanztopfs andere Unterstützungen verdrängt. Sie hat aber auch eine wiederholte Forderung der vergangenen Haushaltsverfügungen erneuert, nämlich zur nachhaltigen Verbesserung der Einnahmesituation eine Realsteuererhöhung vorzunehmen.

Welche Steuern sollen das sein?

Die Grundsteuererhöhung wäre die fairste Art. Sie sorgt für eine gleichmäßige Verteilung der Lasten. Sie ist kalkulierbar und nicht konjunkturabhängig wie beispielsweise die Gewerbesteuer. Eine Erhöhung der Grundsteuer B um 65 Prozentpunkte würde ausreichen, um auf die erforderliche Summe zu kommen. Das Referat Finanzen der Stadtverwaltung Kaiserslautern prüft allerdings derzeit, inwiefern eine moderate Erhöhung anderer Steuern eine Erhöhung der Grundsteuer B zur Gegenfinanzierung der Kapitalzuführung an die Stadiongesellschaft abfedern könnte.

Gibt es Alternativen? Hat die Stadiongesellschaft keine Rücklagen?

Die Stadiongesellschaft verfügt über eine sogenannte Tilgungsrücklage. Die Pflicht zur Dotierung der Tilgungsrücklage ist aber Bestandteil der Bürgschaftsgenehmigung in Höhe von 65 Millionen Euro und gemäß einer Verfügung der ADD aus dem Jahr 2006 nicht diskutierbar. Sie darf nicht angetastet werden. Das hat ADD-Präsident Linnertz am Montagabend auch noch mal eindeutig klargestellt.
Im Übrigen wäre ein Zugriff auf die Tilgungsrücklage auch ein schwerer Fehler. Wir würden das Problem damit nur vertagen und auf künftige Generationen abwälzen. So sieht keine nachhaltige Politik aus!

Wer fällt am Ende die Entscheidung?

Wichtig ist: Alle Modelle müssen mit der ADD abgesprochen sein. Da sind wir gerade dabei. Die Entscheidung fällt am Ende indes der Stadtrat, der sich am 26. Februar mit dem Thema befassen wird.

Und der FCK? Muss er keinen Beitrag leisten?

Doch – Ganz ausdrücklich sogar. Der bestehende Pachtvertrag wurde in der Erwartung ausgehandelt, der FCK spiele mittelfristig wieder in der Bundesliga. Wir brauchen daher angesichts der neuen sportlichen und damit auch finanziellen Situation dringend einen neuen Vertrag. Darin soll der FCK unter anderem durch so genannte Besserungsscheine verpflichtet werden, die Kapitalzuführungen schnellstmöglich zurückzuzahlen, im Falle einer erneuten Bundesligazugehörigkeit spätestens im zweiten Jahr. In der ersten Liga soll zudem die Miete pro Jahr von zunächst 3,6 Millionen Euro auf mindestens 4,5 Millionen Euro im dritten Jahr ansteigen. Für die zweite Liga soll der neue Vertrag weiterhin eine Miete von 2,4 Millionen Euro vorsehen, für die dritte Liga mindestens 425.000 Euro. Auch soll es dem FCK nicht mehr möglich sein, anstehende Zahlungen durch anzurechnende Investitionen ins Stadion auszugleichen, wie dies in der Vergangenheit öfters der Fall war.

Der FCK muss einen erkennbaren Eigenbeitrag leisten, da kommt alles auf den Prüfstand. Das gilt auch für den Verwaltungsapparat! Zur besseren Kommunikation wurde uns übrigens von der ADD empfohlen, einen Vertreter der Stadt als ständigen Beobachter in den FCK-Aufsichtsrat zu entsenden.