Mannheim: Atelierförderung für Bildende Künstler – Bewerbungen können ab sofort eingereicht werden

Mannheim – Ab sofort können sich Bildende Künstler um einen Atelierkostenzuschuss beim Kulturamt der Stadt Mannheim bewerben. Dank der vom Gemeinderat bewilligten Mittel kann das Kulturamt vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2022 zehn Künstler bei ihren Ateliermieten finanziell unterstützen.

Förderhöhe, -dauer und -bedingungen

Die Atelierförderung ist zeitlich befristet und sieht vor, dass Künstler über einen Zeitraum von vier Jahren einen monatlichen Atelierkostenzuschuss von maximal 50 Prozent ihrer Ateliermietkosten (ohne Nebenkosten) beziehungsweise maximal 200 Euro monatlich erhalten können. Die Stadt Mannheim erwartet mindestens eine öffentlichkeitswirksame Veranstaltung oder Aktivität pro Jahr sowie jährlich eine kurze schriftliche Übersicht der künstlerischen Tätigkeiten. Am Ende des Förderzeitraums ist dem Kulturausschuss ein schriftlicher Bericht über die künstlerischen Aktivitäten der letzten vier Jahre vorzulegen.

Voraussetzungen für eine Förderung

Bewerben können sich Bildende Künstler, deren Lebensmittelpunkt sich in Mannheim oder der Metropolregion Rhein-Neckar befindet und die bereits ein Atelier in Mannheim haben oder eines mieten möchten.

Voraussetzung ist der Nachweis einer kontinuierlichen künstlerischen Tätigkeit (Ausstellungen, Projekte im öffentlichen Raum, Kataloge), ein abgeschlossenes Kunststudium wird erwartet. Das zu fördernde Atelier muss als Arbeitsraum genutzt werden. In Ausnahmefällen ist auch eine Förderung von Ateliers möglich, die mit der Wohnung verbunden sind. In diesem Fall sind nur die auf das Atelier anteilig entfallenden Kosten förderfähig. Bei der Bewerbung ist nachzuweisen, wie viel Prozent der Fläche als Wohn- beziehungsweise Atelierraum genutzt werden.

Bewerbung

Ein Beratergremium unter Leitung des Kulturamtes wählt zehn Bewerbungen aus und legt diese dem Kulturausschuss vor, der über die Bewilligung des Atelierkostenzuschusses entscheidet. Die Bewerbungsfrist gilt ab sofort bis zum 2. April 2018.

Die Bewerbung soll über den künstlerischen Werdegang (Ausbildung, Ausstellungen, Publikationen) Auskunft geben und drei bis fünf Arbeitsproben aus den letzten zwei Jahren enthalten, zudem Informationen über geplante Ausstellungen oder künstlerische Projekte im Förderzeitraum, bei einem bereits vorhandenen Atelier ein Mietkostennachweis sowie ein Nachweis von bewilligter kontinuierlicher Förderung von öffentlichen Einrichtungen.

Bewerbungen sind an das Kulturamt der Stadt Mannheim, E 4, 6, 68159 Mannheim, unter dem Stichwort „Atelierförderung“ zu richten.

Die komplette Ausschreibung für die Atelierförderung der Stadt Mannheim mit weiteren Infos finden Sie hier.

Mit der Atelierförderung möchte die Stadt Mannheim dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für Bildende Künstler zu verbessern. Die Atelierförderung ist eine Fördermaßnahme des Kulturamtes und Bestandteil der Richtlinien zur Förderung kultureller Aktivitäten von Künstlern und Vereinen.