Karlsruhe: Weichenschaden im Bereich Grötzingen – Auswirkungen auf Stadtbahnbetrieb der AVG-Linien S4 und S5

Langsamfahrstelle muss bis 10. März aufrechterhalten werden


Karlsruhe – 
Aufgrund einer beschädigten Weichenzunge im Bereich des Grötzinger Bahnhofs können die Stadtbahnen der AVG-Linien S4 und S5 die betroffene Stelle der Strecke derzeit aus Sicherheitsgründen nur mit einer reduzierten Geschwindigkeit von zehn Stundenkilometern passieren. Der Leistungsumfang der beiden Linien bleibt unverändert. Es kann jedoch zu Verspätungen und Anschlussverlusten kommen. 



Der Schaden an der Weichenzunge wurde im Rahmen einer turnusmäßigen Inspektion von Seiten der AVG festgestellt und soll baldmöglichst behoben werden. Die neue Weichenzunge, durch deren Einbau der bestehende Schaden behoben werden kann, muss jedoch aufgrund ihrer besonderen Geometrie gesondert gefertigt werden. Das benötigte Bauteil kann erst in einigen Wochen an die AVG geliefert werden. Aus diesem Grund muss die Langsamfahrstelle im Bereich Grötzingen noch bis zum Samstag, 10. März 2018, aufrechterhalten werden.



Die AVG bittet ihre Fahrgäste für die hiermit verbundenen Unannehmlichkeiten um Verständnis.