Kreis Bad Dürkheim: Abfallgebühren – Erste Rate ist am 1. März fällig

Bad Dürkheim – Ab dem 26. Januar werden vom Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises Bad Dürkheim die Bescheide für die Abfallentsorgungsgebühren verschickt. Die erste Rate für das Jahr 2018 ist am 1. März 2018 fällig. Um überflüssige Mahngebühren zu vermeiden, bittet der AWB alle Bürgerinnen und Bürger um rechtzeitige Überweisung unter Angabe der auf dem Gebührenbescheid angegebenen Kundennummer und des Kassenzeichens.

Einfacher und bequemer ist die Erteilung eines jederzeit widerruflichen SEPA-Lastschriftmandates. Dieses muss schriftlich vom Eigentümer erteilt und unterschrieben werden. Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat kann unter www.kreis-bad-duerkheim.de heruntergeladen werden.

Der AWB bittet die Bürgerinnen und Bürger zu beachten, dass Änderungen der Eigentumsverhältnisse und Änderungen der Gefäßgrößen, die zu Beginn des Jahres mitgeteilt wurden, in den Gebührenbescheiden nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Die notwendigen Änderungsbescheide werden wenige Tage nach den Jahresbescheiden versandt.

Weiterhin bittet der AWB zu beachten, dass der 120-Liter-Bioabfallbehälter die gleiche Höhe wie der 80-Liter-Restabfallbehälter aufweist. Aufgrund der Tonnenform haben die Behälter jedoch unterschiedliche Fassungsvermögen.