Frankfurt: Fragen und Antworten zu Leihfahrrädern in Frankfurt

Frankfurt am Main – Leihfahrräder gehören seit einiger Zeit zum Stadtbild Frankfurts, immer mehr. Wir haben vier Aspekte heraus gegriffen und geben kompakte Antworten.

1) Wie viel Unternehmen und Leihräder gibt es aktuell in Frankfurt?

Aktuell sind fünf Unternehmen am Markt: Die Bahn-Tochter Call a Bike, Byke aus Berlin, obike aus Singapur, Nextbike aus Leipzig sowie die kalifornische Limebike. Anfang 2018 dürften laut Angaben der Unternehmen rund 6500 Fahrräder zur Verfügung stehen. Weitere Anbieter beobachten den Markt und könnten dazu kommen. Genauere Angaben gibt es nicht, da die Verleiher keine Erlaubnis durch die Stadt benötigen und die Anzahl der Räder nicht melden müssen.

Die Geschäftsmodelle unterscheiden sich. Call a Bike und Nextbike verpflichten ihre Kunden, die Räder an festen Stationen abzustellen, wo sie auch ausgeliehen werden können. Die anderen arbeiten nach dem so genannten Free-Floating-Prinzip: Hier gibt es keine festen Standorte; die Räder können beliebig im Stadtgebiet stehen.

2) Was unternimmt die Stadt, um einem möglichen Wildwuchs vorzubeugen?

Grundsätzlich heißt das Verkehrsdezernat die Angebote gut. Fahrrad fahren schont die Umwelt und ist gesund. Vom Wettbewerb unter den Anbietern profitieren die Kunden. Dennoch hat die Verwaltung nach verschiedenen Beschwerden ein kritisches Auge auf die Verleiher. Diese zeigen sich kooperativ und entfernen bei Bedarf ihre Räder. Die Stadt hat zusätzlich einen Leitfaden für die Unternehmen aufgestellt. Demnach sollen nicht mehr als zehn Räder an einem Ort stehen. Fahrradständer sind für die bunten Tretmobile grundsätzlich tabu.

Selbstverständlichen müssen die Räder verkehrssicher sein. Rettungsgassen, Fahrradwege und Zugänge zum öffentlichen Personennahverkehr sind frei zu halten. Auf den Gehwegen hat so viel Platz zu sein, dass Rollstühle und Kinderwagen vorbei kommen. In Parks und auf Wiesen dürfen die die Räder nicht dauerhaft stehen. Sammeln bei Verstößen die Anbieter ihre Vehikel nicht innerhalb von 24 Stunden ein, holt die Stadt sie ab. Das Merkblatt ist beigefügt.

3) Steht ein Auto im Parkverbot, ist es schnell abgeschleppt. Warum funktioniert das bei Leihrädern nicht?

Grundsätzlich unterscheiden sich die Eingriffsmöglichkeiten im Vergleich zu Autos. Denn Fahrräder dürfen praktisch überall parken. Natürlich gilt das Straßenverkehrsrecht, wonach es tabu ist, andere mehr als unvermeidbar zu behindern. Doch das Phänomen großer Fahrradverleihe ist Neuland, weshalb es kaum rechtliche Erfahrungen gibt.

Das zeigen auch die Beispiele anderer Städte wie München oder Berlin. An der Spree wird diskutiert, den Verleih von Fahrrädern als erlaubnispflichtige Sondernutzung des Straßenraumes zu definieren. Doch unklar ist, ob das überhaupt rechtlich geht. Dazu gilt: Was an anderen Orten klappt, funktioniert nicht automatisch in Frankfurt. Denn Gerichte entscheiden unterschiedlich. Auch ist es aktuell nicht möglich, die Anzahl der Anbieter und Fahrräder zu begrenzen. Denn es gibt keine Konzessionspflicht wie bei Taxen. Angesichts dieser unklaren Situation ist der Bundesgesetzgeber gefordert. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund arbeitet bereits an Vorschlägen.

4) Was sollen Bürger tun, wenn Räder etwa Gehwege versperren oder anderweitig ein Hindernis darstellen?

Die Stadt Frankfurt empfiehlt, die Anbieter direkt zu kontaktieren. Dazu hat die Stadt die Unternehmen aufgefordert, eine Service-Telefonnummer direkt auf den Fahrrädern anzubringen. Falls die Verleiher nicht reagieren oder keine Telefonnummer erkennbar ist, hilft die Meldeplattform Radverkehr weiter. So kann die Stadtverwaltung auch die gesamte Entwicklung im Blick behalten, damit es nicht zu raumgreifenden Fahrradknäueln kommt.

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