Mainz: Grundsatzentscheidung für befristete Spielerverträge im Mannschaftssport

Mainz – Der 1. FSV Mainz 05 hat, vertreten durch Anwalt Dr. Johan-Michel Menke, ein wichtiges Grundsatzurteil für befristete Spielerverträge im Mannschaftssport errungen. Erstmals hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am Dienstag entschieden, dass Befristungen von Verträgen mit Spielern im Mannschaftssport, konkret im Bundesligafußball, wirksam sind. Auch die weiteren Anträge von Heinz Müller auf entgangene Prämienzahlung bzw. – hilfsweise – Verlängerung seines Vertrags wegen angeblich treuwidriger Verhinderung der Spieleinsätze, lehnte das BAG ab.

Der frühere Mainzer Torhüter Heinz Müller hatte seinen ehemaligen Klub auf Entfristung seines Anstellungsvertrags sowie auf entgangene Prämien verklagt. Müllers Vertrag bei Mainz 05 war 2012 um zwei weitere Jahre verlängert worden. In der Saison 2013/14 wurde der Torhüter aber ein halbes Jahr vor Ablauf des Vertrags nicht mehr für die Bundesligamannschaft nominiert. Müller sah sich dadurch um Siegprämien gebracht sowie vor allem um die Chance, dass sich sein Kontakt durch eine bestimmte Anzahl von 23 Profieinsätzen automatisch ein weiteres Jahr verlängerte.

Die wesentliche Frage des Rechtsstreits war, ob und inwieweit Anstellungsverträge im Profisport befristet werden dürfen bzw. inwieweit ein Anspruch auf Spieleinsatz bzw. daraus erwachsene Prämienchancen besteht. Nachdem das Arbeitsgericht Mainz noch entschieden hatte, dass der Verein Müllers Vertrag zu Unrecht befristet habe, hatte das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz die Befristung für wirksam erachtet. Diese Wirksamkeit der Befristung hat das Bundesarbeitsgericht nun bestätigt. Das Urteil des BAG bestätigt damit auch grundsätzlich die im professionellen Mannschaftssport gängige Praxis, Spieler mit befristeten Verträgen auszustatten.

Dr. Volker Baas, Aufsichtsratsmitglied von Mainz 05, äußerte sich nach der Verhandlung in Erfurt zufrieden: „Wir freuen uns, dass das BAG unserer Argumentation gefolgt ist. Die Besonderheiten im Profifußball rechtfertigen eine Befristung. Der 1. FSV Mainz 05, seinerzeit namentlich Manager Christian Heidel und Trainer Thomas Tuchel, sind mit Heinz Müller stets korrekt umgegangen.“

Sportvorstand Rouven Schröder zeigte sich erleichtert: „Das Urteil besitzt für Mainz 05 und den gesamten Fußball grundlegende Bedeutung. Um dem Prinzip des Leistungssports zu folgen, müssen wir unseren Profikader immer wieder mit neuen Kräften verstärken. Die gesamte Arbeit unseres Nachwuchsleistungszentrums basiert darauf, dass wir junge Nachwuchsspieler aufbauen und in den Profikader integrieren. Renten-Verträge älterer Spieler würden dieses Prinzip unmöglich bzw. nicht finanzierbar machen.“

Der Prozessvertreter von Mainz 05, Dr. Johan-Michel Menke, Partner der Hamburger Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek, sagte: „Ein Club stünde dann vor unlösbaren Problemen. Kündigungen sind arbeitsrechtlich kaum möglich und im Übrigen verbandsrechtlich untersagt. Das heutige Urteil schafft insoweit Rechtssicherheit für den gesamten Sport, Mainz 05 und Heuking Kühn Lüer Wojtek haben Rechtsgeschichte geschrieben.“