Pirmasens: Grund- und Hundesteuer – Veranlagung nach bisherigen Sätzen

Pirmasens – Der Rat der Stadt Pirmasens entscheidet voraussichtlich Ende Februar 2018 über eine eventuelle Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B und der Steuersätze für den Erst- und Zweithund.

Bis diese Beschlüsse gefasst sind, erfolgt die Veranlagung nach Mitteilung der Stadtverwaltung weiterhin nach den bisherigen Steuersätzen:

  • Grundsteuer B: 410 v. H. (des Grundsteuermessbetrags)
  • erster Hund: 96,00 EUR (jährlich)
  • zweiter Hund: 132,00 EUR (jährlich)

Nach Beschlussfassung im Stadtrat ergehen, rückwirkend zum 1. Januar 2018, geänderte Steuerbescheide.