Rheinland-Pfalz: Neue Regelung zur Zulassung von Studiengängen tritt am 1. Januar in Kraft

Mainz – Zum Jahreswechsel tritt mit dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag ein neues Regelwerk zur Akkreditierung von Studiengängen an deutschen Hochschulen in Kraft. Eine Neuordnung war aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden. Die Länder hatten in der Folge beschlossen, die Änderungen im Rahmen eines gemeinsamen Staatsvertrages neu zu regeln.

„Mit dem neuen Staatsvertrag haben wir nun eine einheitliche Regelung in den Ländern, Studiengänge der Hochschulen zu akkreditieren. Der Akkreditierungsrat übernimmt die Aufgabe der Zulassung. In diesem besitzen die Vertreter der Fachwissenschaften zukünftig eine Mehrheit. Dies stärkt die Wissenschaft im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsurteils“, resümiert Wissenschaftsminister Konrad Wolf.

Das bestehende Akkreditierungssystem wurde mit dem Staatsvertrag an wichtigen Stellen verändert. So werden die Entscheidungen über die Akkreditierung von Studiengängen, von Akkreditierungsagenturen auf den Akkreditierungsrat übertragen. Dieser wird durch den Staatsvertrag neu konstituiert und ist Organ einer öffentlich-rechtlichen Stiftung. Die Mitglieder des Akkreditierungsrates werden überwiegend durch die Länder berufen.

„Uns als rheinland-pfälzischer Landesregierung war es wichtig, dass einerseits die Länder ihrer Verantwortung nachkommen, die Gleichwertigkeit der Studienabschlüsse und die notwendige Qualitätssicherung zu gewährleisten, sowie andererseits die Autonomie der Hochschulen und die Freiheit der Wissenschaft zu bewahren. Ich bin überzeugt, dass wir mit dem vorliegenden Staatsvertrag eine gute Lösung gefunden haben; dies in guter und enger Abstimmung mit unseren Partnern wie der Hochschulrektorenkonferenz, dem Verband Privater Hochschulen, den Studierenden, den Gewerkschaften und den Kirchen“, ergänzt Wolf.

Zukünftig bestehen zwei Wege der Studienakkreditierung. Zum einen können Hochschulen ihr eigenes Qualitätsmanagement akkreditieren lassen, womit die Akkreditierung einzelner Studiengänge entfällt. Zum anderen können Hochschulen die Akkreditierung von einzelnen Studiengängen beantragen. Eine Begutachtung erfolgt bei beiden Wegen durch Agenturen, die dem Rat eine Empfehlung aussprechen. Die Entscheidung zur Studiengangs- oder Systemakkreditierung wird auf dieser Grundlage durch den Akkreditierungsrat getroffen.