Nach den Festtagen: Wohin mit dem Weihnachtsbaum?

Gestern noch festlicher Glanzpunkt im Haus, heute „pflanzlicher Abfall“

Symbolbild (Foto: Holger Knecht)
Symbolbild (Foto: Holger Knecht)

Neustadt an der Weinstraße – Weihnachten 2017 ist bereits vorbei und nun kommt die Frage auf: Wohin mit dem Baum? Gestern noch strahlender Mittelpunkt der Feierlichkeiten und heute nur noch Abfall. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) gibt Tipps zur Entsorgung nach den Festtagen.

Was muss ich vor der Entsorgung beachten?
Das Entfernen von Kugeln, LEDs, Kerzen, Lametta und anderem Schmuck ist Voraussetzung für eine problemlose Entsorgung des ehemaligen Weihnachtsbaums. Fast alle pfälzischen Kommunen richten für die abgeschmückten Bäume Sammelplätze, bei denen die Bäume kostenfrei abgegeben werden können oder sie holen die ausrangierten Bäume ab.

Was passiert mit den eingesammelten Bäumen?
Die Verarbeitung zu Kompost oder zu Brennstoffen wird meist spezialisierten Unternehmen überlassen, die auch Forstabfälle sowie Garten- und Parkabfälle in großen Mengen verwerten.

Der schöne Baum: nur noch „pflanzlicher Abfall“?
Rechtlich gesehen gehören Weihnachtsbäume zu den pflanzlichen Abfällen. Pflanzliche Abfälle aus Haushalten sind grundsätzlich den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen. In Rheinland-Pfalz sind dies die Landkreise und kreisfreien Städte mit ihren Entsorgungsbetrieben.

Wenn ich mich aber zum Zeitpunkt der Sammlung oder Abholung noch nicht von meinem Baum trennen will?
Ausgenommen von der Überlassungspflicht sind pflanzliche Abfälle, wenn man sie selbst ordnungsgemäß verwerten kann. Mit Selbstverwertung bei pflanzlichen Abfällen ist Kompostierung gemeint. Die Eigenkompostierung von Nadelbäumen im häuslichen Garten erfordert allerdings erheblichen Aufwand und Erfahrung. Gute Erfolge werden meist nur durch Kleinhäckseln und Vermischung mit anderen Grünabfällen erzielt.

Vom Weihnachtsbaum zum Energie-Erzeuger?
In Zeiten der Energiewende ist an die Nutzung des ausrangierten Weihnachtsbaums zur Erzeugung von Strom und Wärme zu denken. Ein durchschnittlicher Weihnachtsbaum erzeugt genug Strom für den Betrieb der zuvor auf seinen Ästen genutzten Lichterkette. 500 Weihnachtsbäume können in Form von Hackschnitzeln einen Durchschnittshaushalt ganzjährig elektrisch versorgen oder in der Wärmenutzung knapp 1000 Liter Heizöl sparen.

Also selbst im Kamin verbrennen?
Zersägte Weihnachtsbaumstämme können grundsätzlich zum Beheizen von privaten Heizkaminen und Kaminöfen genutzt werden. Die „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen“ gibt aber Grenzen vor. Nur wenn der Feuchtegehalt des Brennstoffs unter 25 Prozent liegt, ist das Verheizen von naturbelassenem Holz zulässig.

Jedoch muss Tannen- und Fichtenholz mindestens ein Jahr gelagert werden, um diesen Feuchtigkeitsgehalt von unter 25 Prozent zu erreichen. Wer trotzdem feuchtes Holz verfeuert, vergeudet die Energie, die für die Verdampfung des im Holz enthaltenen Wassers benötigt wird. Dadurch wird die Verbrennungstemperatur herabgesetzt. Die Folge: verstärkte Ruß-, Teer- und Rauchbildung. Dem Kamin bekommt der feuchte Brennstoff ebenfalls nicht; er kann versotten.

Unser Tipp:
Verfeuern Sie keinen Weihnachtsbaum im heimischen Kamin. Die Überlassung an die Entsorgungsbetriebe der Kommunen ist die einfachste und auch umweltverträglichste Lösung.
Oder: Warum nicht mal ein Bäumchen mit Wurzeln im Topf kaufen?. Dieses kann nach dem Fest im heimischen Garten eingepflanzt werden und sie können sich daran erfreuen.

Den Weihnachtsbaum im heimischen Garten verbrennen?
Das Landeskreislaufwirtschaftsgesetz und die Landesverordnung über die Verbrennung pflanzlicher Abfälle geben hierzu Auskunft. Die Verbrennung von Weihnachtsbäumen zum Zweck der Abfallbeseitigung ist danach nicht zulässig, weil die Verwertung möglich ist und weil die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Entsorgung anbieten.

Aber: Auf zum Knut-Fest! Brauchtum statt Abfallentsorgung!
Knut-Feste erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Das Verbrennen von Weihnachtsbäumen auf den Knut-Festen dient nicht der Entsorgung von pflanzlichen Abfällen. Die Landesverordnung über die Verbrennung pflanzlicher Abfälle ist daher nicht anwendbar. Aus Sicht der SGD Süd handelt es sich nämlich um ein Brauchtum, vergleichbar der traditionellen Winterverbrennung und den Osterfeuern. Bei den meisten Knut-Festen, die von örtlichen Vereinen organisiert werden, bewachen die Ortsfeuerwehren die Feuer. Die Organisatoren achten auch darauf, dass die eingesammelten Weihnachtsbäume frei von Schmuck sind, da dies bei der Verbrennung zu Schadstoffemissionen führen könnte.