Bad Kreuznach: KFZ-Zulassungsbehörde der Kreisverwaltung informiert

Info

Bad Kreuznach – Online-Wiederzulassung

Seit dem 1. Oktober 2017 besteht für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Wiederzulassung Ihres Fahrzeuges Online über das Internet zu beantragen. Alle technischen Voraussetzungen für die Bearbeitung sind mittlerweile geschaffen. Unter Wiederzulassung ist ausschließlich die erneute Zulassung eines Fahrzeuges auf den gleichen Fahrzeughalter mit dem gleichen Kennzeichen zu verstehen.

Entstempelung von Kennzeichen

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass bei der Außerbetriebsetzung / Umschreibung von Fahrzeugen die Dienstsiegel auf den Kennzeichen nicht vom Halter oder beauftragten Personen selbst entstempelt werden dürfen. Die Kennzeichen sind bei der Außerbetriebsetzung / Umschreibung eines Fahrzeuges der Zulassungsbehörde zur Entstempelung durch die Bediensteten vorzulegen. Auf Wunsch besteht die Möglichkeit, dass der Halter / die beauftragte Person unter Aufsicht eines Behördenmitarbeiters selbstständig die Stempelplaketten entfernt.

Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Zulassungsbehörde verpflichtet ist, die Kennzeichen für die Dauer von 10 Jahren zu sperren, wenn diese vorab durch den Halter / die beauftragte Person entstempelt werden. Diese Vorgaben gelten nicht für die Online-Außerbetriebsetzung (Abmeldung) über das Internet-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist hierbei die Verdeckung der Siegelplakette abzuziehen um den darunter befindlichen Sicherheitscode freilegen zu können. Um Beachtung der vorgenannten Hinweise zu den Verfahren wird gebeten. Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie auf unserer Homepage unter:

http://www.kreis-badkreuznach.de/kreisverwaltung/aemter/amt-3-sicherheit-ordnung-und-verkehr/verkehr/kfz-zulassung