Bad Kreuznach: Änderungen bei Abfuhr Altpapier und Anforderung Sperrmüll-Termin

Kommunalisierung

Bad Kreuznach – Im Zuge der Kommunalisierung der Abfallentsorgung gilt ab dem kommenden Jahr ein neuer Abfuhrplan für die Entsorgung des Altpapiers. Damit werden die veränderten Gegebenheiten im Landkreis Bad Kreuznach (zum Beispiel Neubaugebiete, Änderungen bei den Einwohnerzahlen, Einsatzzeiten der Müllsammelfahrzeuge etc.) berücksichtigt. Zielvorgabe war dabei die Entsorgung des Altpapiers zu möglichst günstigen Kosten.

Es wird gebeten sich, im „Ratgeber Umwelt“, den Amts- bzw. Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden oder im Internet unter www.awb-bad-kreuznach.de zu informieren.

Auch bei der Anforderung eines Abholtermins für Sperrmüll gibt es Änderungen: Ab dem kommenden Jahr erfolgt dies online über die Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebs unter www.awb-bad-kreuznach.de. An den bisher geltenden Rahmenbedingungen für die Anforderung eines Abholtermins für Sperrmüll am Grundstück (z. B. zulässige Höchstmenge oder von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossene Gegenstände etc.) ändert sich nichts.

Bei Fragen wird gebeten, sich an die Abfallberatung, Telefon 0671 803 1954 zu wenden oder eine E-Mail an awbkh@kreis-badkreuznach.de zu schicken.