Neckar-Odenwald-Kreis: Sportgerichtsurteil SV Königshofen – TSV Strümpfelbrunn

Symbolbild Fußball
Symbolbild Fußball

Königshofen / Karlsruhe – Das bfv-Sportgericht, 1. Kammer hat in der Sportrechtssache um das Spiel SV Königshofen gegen TSV Strümpfelbrunn in der Landesliga Odenwald am 26.11.2017 das Urteil gefällt.

Nach einem Foulspiel gerieten die beteiligten Spieler aneinander, wobei ein Spieler des TSV Strümpfelbrunn dem Gegenspieler gegenüber tätlich wurde. Dies hatte einen Platzverweis zur Folge, woraufhin der Spieler auch den Schiedsrichter attackieren wollte. Dieser brach das Spiel beim Spielstand von 1:0 für den SV Königshofen in der 81. Minute ab.

Das Spiel wird für den TSV Strümpfelbrunn mit 0:3 Toren als verloren gewertet. Gegen den betroffenen Spieler wird wegen Tätlichkeit, Vorgehen gegen den Schiedsrichter, Versursachen eines Spielabbruchs und unsportlichem Verhalten eine Sperre von sechs Monaten verhängt.

Fair Play im bfv

Der TSV Strümpfelbrunn hat sich in einer Stellungnahme entschuldigt „für diesen Vorfall, der unentschuldbar ist und uns fassungslos macht.“ Das bewertet der bfv als positives Zeichen. Der Verband setzt seit vielen Jahren Maßnahmen zur Prävention von Gewalt auf den Fußballplätzen um. Diese und neue Maßnahmen sind in dem Fair Play Konzept „selbstFAIRständlich“ festgeschrieben, das 2018 startet. Ein Baustein wird unter anderem ein Konfliktmanagement-Seminar sein, zu dem die Sportgerichte dann Mannschaften und Personen mit einer entsprechenden Auf-lage belegen können. Diese Seminare können auch eigeninitiativ von Vereinen und Mannschaften besucht werden. „Strafen müssen der Ordnung halber sein, aber viel wichtiger ist es uns, die Einstellung hin zu einem fairen Miteinander zu verändern“, bekräftigt Rüdiger Heiß, bfv-Vizepräsident Spielbetrieb.

Im Badischen Fußballverband werden von den rund 35.000 Spielen pro Saison 0,04 Prozent abgebrochen. „Diese Zahl ist seit Jahren auf dem gleichen, sehr geringen Level“, betont Heiß. „Aber jeder Spielabbruch ist einer zu viel.“