Neustadt: Regelungen bei überwuchernden Pflanzen, verschmutzte Gehwegen und Winterdienst für private Grundstückseigentümer

Neustat an der Weinstraße – Aus gegebenem Anlass möchte die Stadtverwaltung gerne noch einmal darauf hinweisen, wie die Regelungen in Bezug auf Sträucher, Hecken und Bäume sind, die über private Grundstücksgrenzen in die so genannte öffentliche Verkehrsfläche hineinragen. Auch beim Winterdienst sind Abstände zu beachten.

Es ist grundsätzlich Aufgabe des Eigentümers, sich um den Rückschnitt zu kümmern und dabei auch das erforderliche „Lichtraumprofil“ zu beachten. Darunter versteht man die Durchgangs- beziehungsweise Durchfahrtshöhe für Fußgänger und Verkehr auf angrenzenden Wegen und Straßen. Für Geh- und Radwege muss sie mindestens 2,50 Meter betragen, für Fahrbahnbereiche 4,50 Meter.

Die Stadt begrüßt ausdrücklich, wenn sich Anwohner um die Pflege und Bepflanzung von Baumscheiben kümmern. Allerdings muss auch hier beachtet werden, dass die Gehwege von dort aus nicht zuwuchern.

Ist die Verkehrsfläche eingeengt oder haben Büsche Dornen, führt dies insbesondere für Fußgänger zu Problemen, beispielsweise für Menschen mit Einschränkungen in ihrer Mobilität oder Mütter mit Kinderwagen. Lastwagen könnten gegen Baumäste stoßen und so Schaden anrichten.

Ein Mitarbeiter der Tiefbauabteilung ist regelmäßig zur Kontrolle in der Stadt unterwegs, die betroffenen Eigentümer werden angeschrieben und gebeten, den Überwuchs zurückzuschneiden.

Gleiches gilt für die Verschmutzung von Gehwegen und Regenrinnen. Wie beim Schneeräumen auch ist der Eigentümer für die Reinigung auf einer Breite von 1,50 Meter entlang seiner Grundstücksgrenze verantwortlich. Bei sauberen Rinnen ist die Gefahr von Rückstaus bei starkem Regen deutlich geringer.
Grundlage der Regelungen sind das Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (§ 27 II LStrG) sowie der § 6 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Neustadt an der Weinstraße.

Ergänzend ist zu sagen, dass nur eventuelle Schadensansprüche von geschädigten Verkehrsteilnehmern von einer Privathaftpflichtversicherung gedeckt werden können. Gegen die strafrechtliche Haftung (bei Körperverletzung) ist eine Versicherung nicht möglich.

Mehr Infos zum Winterdienst auch unter www.neustadt.eu, Stichwort Winterdienst.