Heidelberg: 22-Jähriger wegen des dringenden Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz Ermittlungsrichter vorgeführt

Heidelberg (ots) – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde ein 22-jähriger Mann dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl.

Der Beschuldigte steht im dringenden Verdacht, Betäubungsmittel in nicht geringer Menge besessen zu haben, um diese gewinnbringend zu veräußern und sich durch den Weiterverkauf von Cannabis eine nicht unerhebliche Einnahmequelle verschafft zu haben.

Mindestens seit Sommer 2017 soll er sich über eine bislang unbekannte Quelle größere Mengen Marihuana beschafft und dieses in seiner Wohnung gelagert haben. Das Betäubungsmittel ließ er durch Minderjährige weiterverkaufen.

Bei der polizeilichen Kontrolle eines dieser Jugendlichen am Mittwoch, den 15. November fanden Beamte des Polizeireviers Heidelberg-Süd 36 Gramm Marihuana. Im Zuge der ersten polizeilichen Vernehmungen gab der Jugendliche seinen Hintermann preis und äußerte, dass sich in dessen Wohnung noch eine größere Menge Betäubungsmittel befinden müsse.

Die weitere Sachbearbeitung wurde durch das Rauschgiftdezernat der Kriminalpolizeidirektion in Heidelberg übernommen. Tatsächlich stellten die Ermittler noch am selben Tage in besagter Wohnung über 1,2 kg Rauschgift sowie Bargeld und weiteres Beweismaterial sicher. Der 22-jährige Hintermann blieb zunächst verschwunden.

Am Freitagvormittag nahm die Polizei den Gesuchten im Zuge von Observationsmaßnahmen schließlich fest. Der Verdächtige wurde dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehl erließ. Anschließend wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.