Frankenthal: Einhaltung des Jugendschutzgesetzes – Testkäufe zum dritten Mal durchgeführt

Frankenthal – Am Dienstag, 14. November 2017, wurden zum dritten Mal Testkäufe zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in Frankenthal durchgeführt. Im Vergleich zum Frühjahr fiel das Resultat der Testkaufaktion besser aus.

Das freiwillige Käuferteam – bestehend aus zwei minderjährigen Schülern der höheren Berufsfachschule, Bereich „Polizeidienst und Verwaltung“ – machte sich auf den Weg, um an fünf verschiedenen Verkaufsstellen hochprozentige Alkoholika zu kaufen. Begleitet wurden sie hierbei von der Polizei, Angestellten des kommunalen Vollzugsdienstes und zwei Mitarbeitern vom Kinder- und Jugendbüro.

Das Ergebnis fiel wie folgt aus: In vier Fällen untersagte das Verkaufspersonal den 17-jährigen Testkäufern den Kauf, nachdem sie sich den Personalausweis zeigen ließen. Nur in einem Fall wurde der Kauf genehmigt und auch kein Ausweis verlangt. In diesem Fall wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die Testkaufaktion wurde in drei Supermärkten und zwei Tankstellen durchgeführt.

Um die Einhaltung des Gesetzes zu beobachten, finden jährlich wiederkehrende Testkaufaktionen in Frankenthal statt. Für diese erhoffen Polizei, Kinder- und Jugendbüro und Vollzugsdienst, dass dem Verkaufspersonal ihre hohe Verantwortung beim Schutz der Jugendlichen bewusst ist.

Allgemeine Informationen zum Jugendschutzgesetz:
Das Jugendschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen, wie zum Beispiel unangemessenem Alkoholkonsum und Nikotinkonsum schützen. Die Bestimmungen zu Alkoholabgabe und Alkoholkonsum regeln, ab welchem Alter welcher Alkohol gekauft und konsumiert werden darf.
Wer unter 16 Jahren ist, darf keine alkoholhaltigen Getränke, wer unter 18 Jahren ist keine branntweinhaltigen Getränke kaufen und konsumieren. Das gleiche gilt für Tabakwaren.