Handelsverband warnt vor Abmahnungen an „Black Friday“

Stuttgart – Nach Einschätzung des Handelsverbands Baden-Württemberg wird der „Black Friday“ auch bei stationären Händlern in Baden-Württemberg immer beliebter. „Für die Händler ist der „Black Friday“ eine gute Gelegenheit, auf sich aufmerksam zu machen und ihre Produkte und Serviceleistungen zu präsentieren“, sagt Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands.

In diesem Jahr fällt der „Black Friday“ auf den 24. November. Nach amerikanischen Vorbild organisieren dabei stationäre Geschäfte und Online-Shops vielfältige Aktionen und gewähren Preisnachlässe. „Wer die Preise gut vergleicht, kann durchaus das eine oder andere Schnäppchen machen“, so Hagmann.

Der Handelsverband warnt jedoch davor, Werbung mit dem Begriff „Black Friday“ zu betreiben. Seit 2013 ist der Begriff beim Deutschen Patent- und Markenamt rechtlich geschützt, eine Verwendung ohne Nutzungsrecht kann zu erheblichen Konsequenzen führen. Bereits in den vergangenen Jahren seien Händler abgemahnt worden, weil sie Werbeaktionen mit einem direkten Bezug zum Begriff „Black Friday“ veranstaltet hatten, so der Verband.

„Auch 2017 sind Abmahnungen mit der Aufforderung auf Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht ausgeschlossen“, betont Hagmann. Händler, die Abmahnungen und juristische Auseinandersetzungen vermeiden wollen, sollten daher auf die Nutzung des Begriffs „Black Friday“ verzichten.