Rheinland-Pfalz: Markus Gietzen als Präsident des Landgerichts Kaiserslautern ins Amt eingeführt – Harald Jenet verabschiedet

v.l.: Markus Gietzen, Justizminister Herbert Mertin , Harald Jenet (Foto: Ministerium der Justiz)
v.l.: Markus Gietzen, Justizminister Herbert Mertin , Harald Jenet (Foto: Ministerium der Justiz)

Kaiserslautern – Im Rahmen einer Feierstunde im Foyer des Justizzentrum in Kaiserslautern wurde heute in Anwesenheit von zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung Markus Gietzen von Justizminister Herbert Mertin feierlich in das Amt des Präsidenten des Landgerichts Kaiserslautern eingeführt. Gietzen bekleidet das Amt bereits seit Juni 2017. Zugleich wurde der bisherige Präsident Harald Jenet verabschiedet, der seit Februar 2017 Präsident des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) ist.

Der Minister dankte in seiner Ansprache zunächst Harald Jenet für seine bisherige Arbeit: „Ihre fachlichen, organisatorischen und auch kreativen Kompetenzen haben Sie an Ihren bisherigen Wirkungsstätten in einem besonders hervorzuhebenden Ausmaß unter Beweis gestellt. Zahlreiche Arbeitsgruppen und Gremien haben Sie mit Ihrer Erfahrung bereichern können. Nur beispielhaft möchte ich das Engagement als Leiter des Pilotprojekts ‚Videovernehmung im richterlichen Bereitschaftsdienst‘ sowie Ihre vielfältigen und vorbildlichen Tätigkeiten im Bereich der Pressearbeit der Gerichte nennen. Ich bin froh, dass Sie der pfälzischen Justiz trotz Ihres Weggangs aus Kaiserslautern erhalten geblieben sind.“

Sodann gratulierte Mertin Markus Gietzen herzlich zu seinem neuen Amt und wünschte ihm Erfolg, Gesundheit sowie das stets auch nötige Quäntchen Glück: „Mit Ihnen übernimmt ein hervorragend qualifizierter und extrem motivierter neuer Präsident die Geschicke am hiesigen Landgericht. Sie zeichnen sich durch ein großes Organisationstalent und hohe Motivationsfähigkeit, durch Ihre Fachkenntnis und eine gleichermaßen zupackende wie vermittelnde Überzeugungsfähigkeit aus. Besonders am Herzen lag Ihnen stets die Ausbildung und Förderung junger Kolleginnen und Kollegen. Ein weiteres hervorzuhebendes Interesse galt und gilt dem internationalen Austausch. Neben der Förderung der Partnerschaft zwischen den Gerichten in Zweibrücken und Metz waren und sind Sie auch Ansprechpartner für Hospitationen im Rahmen des europäischen Richteraustauschprogramms EJTN und betreuen auch selbst entsprechende Hospitationen ausländischer Delegationen. Ich bin mir sicher, lieber Herr Gietzen, dass Sie die vor Ihnen liegenden Aufgaben ebenso gut meistern werden wie Ihr Vorgänger“, so der Minister abschließend.

Information:

Markus Gietzen trat im April 1998 als Richter in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz, zunächst am Landgericht Zweibrücken, später auch an den Amtsgerichten Zweibrücken und Kusel sowie dem Amts- und dem Landgericht Kaiserslautern. Im Mai 2002 erfolgte die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit am Landgericht Kaiserslautern. Nach Abordnungen an das Ministerium der Justiz in Mainz von 2004 bis 2006, an das Landgericht Landau in der Pfalz von 2006 bis 2008 sowie an das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken wurde er im April 2009 dort zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Im Februar 2012 erfolgte die Ernennung zum Präsidenten des Landgerichts Zweibrücken. Seit dem 13. Juni 2017 ist er Präsident des Landgerichts Kaiserslautern.

Harald Jenet trat im April 1991 in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. Nach Stationen am Landgericht Zweibrücken sowie den Amtsgerichten Pirmasens und Landstuhl wurde er im Juni 1994 am Amtsgericht Pirmasens zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Von Oktober 1995 bis September 1998 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgeordnet, von März 1999 bis März 2000 erfolgte eine weitere Abordnung an das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken. Dort wurde Harald Jenet im März 2000 zunächst zum Richter am Oberlandesgericht ernannt, im August 2008 sodann zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht. Im Dezember 2008 übernahm er als Präsident die Leitung des Landgerichts Zweibrücken, im Dezember 2011 die des Landgerichts Kaiserslautern. Seit 20. Februar 2017 ist er Präsident des Landgerichts Frankenthal (Pfalz).

Das Landgericht Kaiserslautern ist als Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowohl Gericht der ersten Instanz als auch Berufungs- und Beschwerdegericht in Zivil- und Strafsachen. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehören die Amtsgerichte Kaiserslautern, Kusel und Rockenhausen. Die zwei bei dem Landgericht Kaiserslautern eingerichteten Wirtschaftsstrafkammern sind zudem für alle landgerichtlichen Wirtschaftsstrafsachen des Bezirks des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken zuständig. Im Landgerichtsbezirk leben zurzeit rund 300.000 Menschen. Beim Landgericht Kaiserslautern sind insgesamt 74 Personen beschäftigt, darunter 20 Richterinnen und Richter.