Mainz: Verkehrsunfall mit Rettungswagen in der Oberstadt

Mainz – Zu einem Verkehrsunfall mit einem Rettungswagen wurden am Freitagabend kurz vor 20 Uhr die Kräfte der Feuerwehr Mainz durch die Feuerwehrleitstelle alarmiert. Die erste Meldung über Notruf berichtete von einem umgestürzten Rettungswagen.

Vor Ort eingetroffen fanden die Einsatzkräfte einen Rettungswagen vor, der im Kreuzungsbereich Hechtsheimer Straße und An der Goldgrube mit einem Audi kollidiert war. Die Wucht des Aufpralls war so stark, dass der Rettungswagen umkippte. Im Fahrzeug waren 3 Insassen, wobei die Praktikantin im Kofferaufbau sich selbstständig retten konnte. Fahrer und Beifahrer wurden zwar ebenfalls nur leicht verletzt, konnten den Rettungswagen jedoch nicht selbstständig verlassen, weshalb sie von der Feuerwehr mittels einer sogenannten Rettungsplattform und einer Steckleiter aus dem Fahrerhaus gerettet wurden. In Zusammenarbeit mit weiteren Kräften des Rettungsdienstes wurden die 3 Insassen des Rettungswagen und der ebenfalls leicht verletzte Fahrer des PKW versorgt und anschließend in Mainzer Krankenhäuser transportiert.

Die Feuerwehr barg aus dem Rettungswagen die vorhandenen Sauerstoffflaschen und weitere medizinisches Ausrüstung und leuchtete die Unfallstelle für die Dauer der Arbeiten ab.

Die Ermittlung des Unfallhergangs wird durch die Polizei durchgeführt.

Information der Polizei:

Mainz (ots) – Ein Rettungswagen befuhr am 10.11.17 gegen 19.45 Uhr, unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten, die Straße An der Goldgrube in Fahrtrichtung Am Stiftswingert zu einem Einsatzort.

Im Kreuzungsbereich An der Goldgrube/Hechtsheimer Straße kam es zum Zusammenstoß mit einem von links kreuzenden Audi. Durch den Zusammenstoß kippt der Rettungswagen auf die Seite. Die 36-jährige Audifahrerin wurde leicht verletzt. Die drei Besatzungsmitglieder im Rettungswagen (25, 25 und 23 Jahre alt) wurden ebenfalls leicht verletzt. Die Kreuzung musste bis 21 Uhr vollgesperrt werden. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und es entstand ein Sachschaden von ca. 180.000 Euro.