Baden-Württemberg: Land will Polizei bei der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten entlasten

Stuttgart – Das Land hat Anfang November 2017 einen einjährigen Pilotversuch zur Begleitung und Absicherung von Großraum- und Schwertransporten durch den Einsatz qualifizierter Privatunternehmen gestartet. Verkehrsminister Winfried Hermann und Innenminister Thomas Strobl erklärten am 02. November 2017 in Stuttgart, dass die Polizei von dieser Aufgabe künftig entlastet werden soll.

Bislang mussten Großraum- und Schwertransporte durch die Polizei begleitet werden. Seit Jahren nimmt die Zahl solcher Transporte stark zu. Grund dafür ist unter anderem die Energiewende, die beispielsweise den Transport von Windkrafträdern erfordert. In vielen Fällen wird dabei als Auflage die Begleitung durch die Polizei angeordnet. Im Jahr 2016 hat sie landesweit über 12.000 dieser Transporte begleitet. Dabei fielen fast 45.000 Einsatzstunden an. Im Vergleich zum Jahr 2012 (7.509 Transporte) hat die Anzahl der zu begleitenden Fahrten um fast 60 Prozent zugenommen.

Die Polizei ist bei Großraum- und Schwertransporten in zweierlei Hinsicht tätig. Zum einen kontrollieren die Beamten, ob die erteilten Auflagen und Genehmigungen eingehalten werden und zum anderen ist die tatsächliche Begleitung mit verkehrsregelnden Maßnahmen, beispielsweise dem Sperren von Kreuzungen, verbunden. Diese Aufgabe bindet erhebliche Ressourcen. „Unser Ziel ist klar, wir wollen die Polizei von vollzugsfremden Aufgaben wie zum Beispiel der Begleitung von Schwertransporten entlasten. Wenn wir die Polizei an dieser Stelle entlasten, kann Sie sich auf ihre Kernaufgaben zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger konzentrieren“, betonte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl. Verkehrsminister Winfried Hermann unterstützt den Pilotversuch: „An erster Stelle steht für mich die Verkehrssicherheit, die durch qualitativ hochwertige Arbeit von spezialisierten Begleitfirmen gewährleistet sein muss. Neben der Polizei profitiert auch die Wirtschaft, denn die Flexibilität und die Planungssicherheit für die Unternehmen wird erhöht“, sagte Hermann. Bislang stehen die für den Transport erstellten Ablaufpläne im Falle der Polizeibegleitung unter dem Vorbehalt, dass die Polizeikräfte nicht durch einen anderen Einsatz gebunden werden.

Beim Pilotversuch können Schwertransporte bei im Vorhinein planbaren und regelbaren Streckenabschnitten, bei denen vor Ort keine Ermessensentscheidung der Polizei erforderlich ist, durch qualifizierte Fachunternehmen anstelle der Polizei begleitet werden. Möglich wurde dies durch eine Rechtsänderung auf Bundesebene. Danach sollen Schwertransporte künftig im Regelfall durch sogenannte Verwaltungshelfer begleitet werden, die die speziellen Begleitfahrzeuge steuern und für die sichere Fahrt nach den von der Straßenverkehrsbehörde angeordneten Vorgaben verantwortlich sind. Im Gegensatz zur Polizei haben Sie keine eigene Entscheidungsbefugnis. Die Verwaltungshelfer werden von der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei in die Besonderheiten der Strecke eingewiesen. Sie müssen besonders geschult und auf ihre Geeignetheit überprüft sein.
Zum Einsatz kommen Begleitfahrzeuge der neuesten Generation, die sogenannten BF4-Fahrzeuge. Diese stechen durch ihre gelbe Farbe und den besonderen Dachaufbau, der in alle Richtungen Verkehrszeichen anzeigen kann, besonders hervor. Verkehrsteilnehmer können die angezeigten Verkehrszeichen besser und schneller erkennen und entsprechend reagieren.
In einigen Jahren soll mit dem Einsatz von privaten beliehenen Transportbegleitern ein weiterer Schritt zur Entlastung der Polizei erfolgen. Diese dürfen wie die Polizei den Verkehr vor Ort hoheitlich regeln. Hierzu sind jedoch auf Bundes- und Landesebene noch umfangreiche Rechtsanpassungen erforderlich.

Offizieller Beginn des Pilotversuchs ist Anfang November 2017. Nach derzeitigem Stand sollen folgende Streckenabschnitte in den Versuch einbezogen werden:

Regierungsbezirke Stuttgart und Karlsruhe

§ AK (A5) Weinheim – B38 – Weinheim/Saukopftunnel – B38 – Landesgrenze Hessen

§ AS (A6) Heilbronn/Untereisesheim bzw. Heilbronn/Neckarsulm – B27 – L1100, B293, L1110, L592 – AS (A6) Sinsheim/Steinsfurt

§ AS (A8) Pforzheim-West – B463, K4538, L562, B294, L340 – Windpark Straubenhardt

§ Landesgrenze Bayern/Baden-Württemberg (verschiedene Standorte, u.a. Dischingen, Neresheim) – Heilbronn, Benzstraße

(Schwerlaststrecke in verschiedenen Varianten)
§ AS (A81) Ahorn – L579, L514 – Zuwegung Windpark Gerichtstetten

§ AS (A81) Boxberg – B292, K2877, L513 – Windpark Boxberg-Bobstadt

Regierungsbezirk Freiburg (ab 15.11.2017)

§ AS (A5) Offenburg – L98, L75 – Kehl-Goldscheuer, Industriestraße

Regierungsbezirk Tübingen

§ AS (A81) Empfingen – B 463 – AS (B27) Bisingen-Süd