BAB61, LU-Ruchheim: Mann riskiert Führerschein wegen Nicht-Bildens einer Rettungsgasse

LU-Ruchheim, BAB 61 (ots) – Am Samstagnachmittag kam es auf der BAB 61 in Richtung Norden, zwischen dem Autobahnkreuz Ludwigshafen und dem Autobahnkreuz Frankenthal zu einer Behinderung eines Einsatzfahrzeuges der Polizeiautobahnstation Ruchheim.

Auf Grund eines hohen Verkehrsaufkommens staute sich der Verkehr auf der Autobahn in diesem Bereich. Um eine Verkehrsunfallstelle zügig zu erreichen nutzte der Funkstreifenwagen unter Einsatz von Blaulicht und Signalhorn die „Rettungsgasse“ zwischen den stehenden Fahrzeugen. Die Einsatzfahrt wurde durch den Fahrer eines weißen Mercedes Sprinter, der sich mittig auf der linken Fahrspur befand, dermaßen behindert, dass die Fahrt kurzfristig, bis zum kompletten Stillstand, unterbrochen werden musste.

Erst die beherzte Reaktion eines Lkw-Fahrers, der bereits zuvor vorschriftsmäßig auf der rechten Fahrspur seiner Pflicht eine Rettungsgasse zu bilden nachgekommen war, ist es zu verdanken, dass die Einsatzfahrt fortsetzt werden konnte. Der Lkw-Fahrer steuerte sein Fahrzeug auf den Standstreifen und ermöglichte so dem Polizeifahrzeug über die rechte Fahrspur an dem Mercedes Sprinter vorbei zu kommen.

Als das Einsatzfahrzeug neben dem Mercedes war, bemerkte der Fahrer die Polizei und steuerte sein Fahrzeug nach links in Richtung der Mittelschutzplanke. Ein zweites Polizeifahrzeug der Polizeiautobahnstation befand sich in unmittelbarer Nähe und konnte den Mercedes Fahrer einer Verkehrskontrolle unterziehen. Der uneinsichtige 47-jährige Fahrer rechtfertige sich, er habe mit seinem Chef telefoniert und dann erst die Polizei wahrgenommen.

Den Fahrer erwartet nun eine Geldbuße von 240EUR und ein einmonatiges Fahrverbot wegen des „Nichtbildens einer Rettungsgasse“ und der Behinderung eines Einsatzfahrzeuges. Die Polizeiautobahnstation Ruchheim möchte bei dieser Gelegenheit noch einmal darauf hinweisen, dass die automatische Bildung einer Rettungsgasse im Stau nicht nur verpflichtend ist, sondern in einzelnen Fällen auch lebensrettend sein kann.