Kreis Germersheim: Ab 1. Oktober ist Kombination aus H- und Saisonkennzeichen möglich

Landrat Dr. Fritz Brechtel hält das erste neue kombinierte Kennzeichen in Händen. (Foto: Kreisverwaltung Germersheim)
Landrat Dr. Fritz Brechtel hält das erste neue kombinierte Kennzeichen in Händen. (Foto: Kreisverwaltung Germersheim)

Germersheim – Ab dem 1. Oktober 2017 haben Besitzer von Oldtimer-Autos die Möglichkeit zusätzlich zum H-Kennzeichen ein Saisonkennzeichen zu beantragen. Möglich macht dies eine Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV), die der Bundesrat am 10.02.2017 für historische Fahrzeuge verabschiedet hat.

„Dies ist eine Verbesserung“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel: „Viele Oldtimer werden nur bei gutem Wetter gefahren und stehen das Winterhalbjahr über in der Garage. Bislang musste man entweder Steuer und Versicherung durch bezahlen, oder ab- und wieder anmelden. Nun entfällt dieser Gang zur Zulassungsstelle samt der für die An- und Abmeldung entstehenden Gebühren.“

Im Jahr 1997 wurde das H-Kennzeichen als spezielles amtliches Kennzeichen für historische Fahrzeuge eingeführt. Eine Zuteilung kann für Kraftfahrzeuge erfolgen die vor 30 Jahren erstmals zugelassen wurden und in einem guten, originalen oder zeitgenössisch restauriertem Zustand sind. Der originale Zustand ist mit einem sogenannten Oldtimergutachten nach § 23 StVZO zu belegen. Das Erscheinungsbild des H-Kennzeichens orientiert sich an den üblichen amtlichen Kennzeichen und weist lediglich die zusätzliche Endung „H“ für historisch aus. Es bietet nicht nur für viele Oldtimer-Besitzer steuerliche Vorteile, sondern zeichnet das Kraftfahrzeug auch als kraftfahrzeughistorisches Kulturgut aus.

Ab dem 01.10.2017 kann nun auf einem historischen H- Kennzeichen auch einen Betriebszeitraum (Saisonkennzeichen) für das Fahrzeug angegeben werden. Der Betriebszeitraum wird auf volle Monate bemessen, er muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen. Bei der Hinterlegung des Betriebszeitraumes gilt es jedoch zu beachten, dass eine zusätzliche verfügbare Stelle auf dem amtl. Kennzeichen wegfällt. Gemäß der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) stehen für die Ausgestaltung eines amtlichen Kennzeichens maximal acht Stellen zur Verfügung. Abzüglich der Kreisbuchstaben GER, des Unterscheidungsmerkmals „H“ und des zusätzlichen Betriebszeitraumes sind bereits fünf Stellen vergeben. Daher bleiben nur noch drei frei verfügbare bzw. wählbare Stellen übrig. Im Zuge der Umstellung auf einen Betriebszeitraum für Oldtimerfahrzeuge kann es dementsprechend dazu kommen, dass eine Umkennzeichnung vorgenommen werden muss.