Finanzfragen für Studierende: Welche Versicherungen sind wichtig – und was ist verzichtbar?

Symbolbild (Foto: Pixabay)
Symbolbild (Foto: Pixabay)

Wiesloch – Mit dem Wintersemester 2017/18 beginnen Millionen junger Menschen ein Hochschulstudium – ein guter Zeitpunkt, um sich mit zentralen Geldfragen im Rahmen des neuen Lebensabschnitts auseinander zu setzen.

Der Studienstart ist der entscheidende Schritt in die finanzielle Selbstständigkeit. Im Prinzip gilt: Wer seine Finanzen im Griff hat, kann sich voll und ganz auf das Studium konzentrieren. Wichtige Fragen und Antworten:

Was muss ich bei einem Nebenjob wissen?

Semesterbeitrag, Laptop oder womöglich der Umzug in eine andere Stadt mit monatlich zu zahlender Miete – ein Studium bringt einige Kosten mit sich. Viele Studenten verdienen sich deshalb etwas dazu. Bei sogenannten Minijobs liegt das maximale Monatsgehalt bei 450 Euro. Hier gibt es aber einiges zu beachten. Denn als sogenannte geringfügig Beschäftigte sind Studierende generell rentenversicherungspflichtig. Von dem Beitragssatz in Höhe von 18,7 Prozent übernimmt der jeweilige Arbeitgeber 15 Prozent – die übrigen 3,7 Prozent müssen die Beschäftigten tragen. Zusätzlich versteuert der Arbeitgeber die Minijob-Einnahmen pauschal mit zwei Prozent. Auch wichtig zu wissen: Seit Reform des BAföG werden Minijob-Einkommen von 450 Euro pro Monat nicht mehr angerechnet. Der Freibetrag für eigenes Vermögen liegt außerdem mittlerweile bei 5.400 Euro. Wer monatliche Einnahmen und vor allem Ausgaben hat, sollte sich ein Konto wählen, das nicht noch zusätzlich Kosten verursacht. Banking sollte auch online sicher, übersichtlich und einfach sein, beispielsweise per App auf dem Smartphone.

Was gilt jetzt für meinen Gesundheitsschutz?

Die meisten Studierenden sind bis zum 25. Lebensjahr über ihre Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Sie müssen sich ab dem 25. Lebensjahr oder mit zu hohem Einkommen, also mehr als 425 Euro oder bei Minijobs 450 Euro monatlich, pflichtversichern mit einem Einheitstarif von 66,33 Euro pro Monat. Hinzu kommt die Pflegeversicherung von 16,55 Euro oder 18,17 Euro für kinderlose Studenten älter als 23 Jahre. Außerdem ist noch ein individueller Zusatzbeitrag der jeweiligen gesetzlichen Kasse möglich. Grundsätzlich können Studierende ihre Krankenkasse frei wählen und bei Bedarf privaten Zusatzschutz abschließen. Manche Studierende sind auch über ihre Eltern voll privat versichert. Zur passenden Umsetzung sollte jeder aber einen Experten zu Rate ziehen.

Stichwort: Auslandssemester – wie ist meine Gesundheit dann geschützt?

Ob Auslandssemester oder Praktika: Rund 30 Prozent der Studierenden möchten zügig ins Ausland. Diese Erfahrung zahlt ja auch direkt auf die späteren Karriereaussichten ein. Sind Studierende privat versichert, sollten sie im Vorfeld prüfen, welche Regelungen in ihrem jeweiligen Tarif für vorübergehende Auslandsaufenthalte gelten – dies variiert je nach Versicherer. Studenten mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sollten grundsätzlich für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Ist der Rückflug noch nicht gebucht, kann der maximal geplante Zeitraum abgesichert werden. Falls der Versicherte dann vorzeitig aus dem Ausland zurückkehrt, wird das Geld anteilig zurückerstattet. Übrigens: Manche Universitäten im Ausland, etwa den USA, setzen eine entsprechend umfängliche Absicherung für den Krankheitsfall sogar voraus.

Welche weiteren Versicherungen habe ich bereits, etwa über meine Eltern?

Generell sollten Studierende neben der Krankenversicherung mit ihren Eltern klären, welchen Versicherungsschutz sie bereits besitzen und weiter nutzen können. Ein Alltagsbeispiel: die Haftpflichtpolice. Sie gehört zur Grundausstattung und dient dazu, die finanziellen Folgen eines Schadens, den man unbeabsichtigt anderen zufügt, im Griff zu behalten. Denn schnell hat man als Umzugshelfer versehentlich etwas beschädigt, etwa wenn man eine schwere Kiste auf dem Smartphone des Kommilitonen abstellt. Vorteil: Häufig sind Studierende bis zum Ende ihrer ersten Berufsausbildung und ihres Studiums bei den Eltern mitversichert. Dies sollten sie jedoch auch prüfen – insbesondere, wenn sie im Vorfeld eine Berufsausbildung absolviert haben. Je nach Versicherer gelten andere Bedingungen. Bei der Gelegenheit zeigt sich zum Beispiel auch, ob die Versicherung an ein bestimmtes Höchstalter gebunden ist.

Worüber sollten junge Menschen noch nachdenken?

Beschäftigen sollten sie sich auch mit einem Schutz gegen Berufsunfähigkeit. Auf den ersten Blick mag der erste richtige Job mit Beginn des Studiums noch in weiter Ferne scheinen. Dennoch sollte sich jeder frühzeitig mit dem existenziellen Risiko der Berufsunfähigkeit auseinandersetzen. Auch Studierende können von einem Unfall oder einer schweren Krankheit aus der Bahn geworfen werden. Aktuelle Erhebungen zeigen zudem, dass jeder fünfte Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen aus dem Berufsleben aussteigen muss. Der häufigste Grund sind psychische Leiden, was insbesondere für Berufe mit akademischem Hintergrund gilt. Und betroffen sind zunehmend Studierende; die Fälle ereignen sich meist im Zuge schwieriger Prüfungsphasen. Grundsätzlich empfehlenswert ist dieser Schutz dann spätestens mit Berufseinstieg. Denn der Staat unterstützt im Fall der Fälle kaum – daher ist eine Zusatzabsicherung ratsam. Diese kann die finanziellen Einbußen mit einer monatlichen Rente abdecken. Je weiter weg im Ernstfall das eigentliche Rentenalter ist, desto wertvoller ist diese Versicherung. Dabei lohnt sich auch für Studierende der frühe Einstieg, da in jungen Jahren die notwendige Gesundheitsprüfung oft problemlos verläuft – verbunden mit günstigeren Absicherungskonditionen.

Wovon sollte ich die Finger lassen?

Prinzipiell zählt der Einzelfall mit dem persönlichen Sicherheitsempfinden. Allerdings gibt es leider immer wieder vermeintliche Versicherungsempfehlungen, die genauer betrachtet eher verzichtbar sind. Dazu zählen überteuerte Policen für Brillen und Reiserücktritt. Hier sollte sich jeder selbst erstmal fragen, ob die Absicherungskosten in Relation zum möglichen Verlust im Schadensfall stehen.