Viernheim: Magistrat will neue Wohnungen in der Weststadt

Viernheim – Grünes Licht gab der Magistrat in seiner letzten Sitzung für den Bau von neuen Wohnungen in der Weststadt. Voraussetzung hierfür ist die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Franz-Schubert-Straße im beschleunigten Verfahren.

Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von 0,6 ha. Drei frühere Gebäude sind bereits abgerissen, bei zwei weiteren kommt die Abrissbirne voraussichtlich 2019 zum Einsatz, um dann an gleicher Stelle fünf Neubauten errichten zu können. Geplant ist der Bau von bezahlbaren Wohnungen – teilweise auch altengerecht und barrierefrei. Die Pläne der Baugenossenschaft münden nun in einen dem Magistrat vorgelegten neuen Bebauungsplan. Nach Mitteilung von Bürgermeister Matthias Baaß liegt die abschließende Entscheidung bei der Stadtverordneten-Versammlung, die am 29. September hierüber beraten wird. Der Bauausschuss diskutiert die Verwaltungsvorlage einen Tag zuvor.

Zur Information:

Die Baugenossenschaft Viernheim ist Eigentümerin von ursprünglich insgesamt fünf drei-geschossigen Bauten an der Franz-Schubert-Straße, die in den 50er Jahren errichtet wurden. Diese Gebäude entsprachen in Hinblick auf Grundrissgestaltung, Schalldämmung und Wärmedämmung sowie in Bezug auf sonstige haustechnische Anlagen nicht mehr dem heutigen Standard und hätten daher entweder grundlegend saniert oder durch Neubauten ersetzt werden müssen.

Auf Grundlage der vorgenommenen Wirtschaftlichkeitsberechnungen zeigte sich, dass sich eine Neubebauung als günstigere Lösung darstellt. Die Baugenossenschaft Viernheim strebt daher eine grundlegende Umstrukturierung des Gebäudebestandes an. Drei der fünf Gebäude wurden deshalb schon abgebrochen.

Aufgrund der uneinheitlichen Prägung des Umfeldes mit überwiegend zweigeschossigen Gebäuden im Osten und Südosten, dreigeschossigen Gebäuden im Norden und eingeschossigen Einfamilienhäusern im näheren Umfeld besteht für das Planungsgebiet keine klare Prägung des gemäß § 34 BauGB zulässigen Maßes der baulichen Nutzung. Auch die gemäß § 34 BauGB überbaubare Grundstücksfläche lässt sich aus der umgebenden Situation nicht mit ausreichender Sicherheit ableiten.
Daher wird zur geplanten Umstrukturierung der Bebauung die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Geplant ist die Schaffung von bezahlbaren Wohnungen. Die bisherigen Gebäude sollen daher durch fünf dreigeschossige Punkthäuser mit zusätzlichem Staffelgeschoss und jeweils elf Wohneinheiten ersetzt werden. Zwischen den Punkthäusern sind ausreichend große Abstände freigehalten, um den bisherigen offenen bzw. lockeren Eindruck der Bebauungsstruktur auch weiterhin zu gewährleisten, heißt es in einer Pressemitteilung der städtischen Presse- und Informationsstelle.

Mit dem Bebauungsplan bekommt die Baugenossenschaft eine gesicherte Rechtsgrundlage für die Umsetzung der geplanten Objekte. Weiterhin sollen die in anderen Baugebieten Viernheims gültigen Anforderungen an die Begrünung und die Versickerung von Niederschlagswasser im Sinne einer Sicherung bzw. Verbesserung der siedlungsökologischen Situation übernommen werden. Die fußläufige Verbindung zum Tivolipark ist planerisch gesichert.