Mainz: Flucht vor Polizeikontrolle endet nach wenigen Metern in einer Sackgasse

Mainz (ots) – Am Samstag, 02.09.2017, richteten Beamte der Polizeiautobahnstation Heidesheim in den frühen Morgenstunden eine Kontrollstelle in der Wormser-Straße in Mainz in Richtung B9 bzw. A60 ein.

Der Fokus der Kontrollmaßnahmen lag auf dem Erkennen alkoholisierter bzw. unter Drogen stehender Autofahrer, nicht zuletzt auch im Hinblick auf den Abreiseverkehr des Mainzer Weinmarktes. Gegen 02.20 Uhr näherte sich ein schwarzer SUV der Kontrollstelle. Etwa 50 Meter vor der eigentlichen Kontrollstelle führte der Fahrer plötzlich eine Vollbremsung durch, fuhr anschließend rückwärts und bog dann nach rechts ab. Die Beamten nahmen sofort die Verfolgung auf. Im Einmündungsbereich der Seitenstraße, bei der es sich um eine nur etwa 100 Meter lange Sackgasse handelt, kamen ihnen zwei männliche Personen, 28 und 24 Jahre alt, als Fußgänger entgegen.

Beide Personen, die ihren Wohnsitz in Stuttgart haben, leugneten zunächst, mit einem Fahrzeug unterwegs gewesen zu sein. Im hinteren Bereich der Sackgasse stellten die Polizeibeamten kurz darauf einen schwarzen Mercedes SUV parkend fest. An dem Fahrzeug befanden sich Stuttgarter Kennzeichen, der Motor strahlte starke Wärme ab. Beide Personen gaben vehement an, nichts mit diesem Fahrzeug zu tun zu haben. Noch während dieser Unschuldsbekundungen fiel einem der beiden plötzlich ein Mercedes Zündschlüssel aus der Tasche. Da es sich dabei um den Zündschlüssel des parkenden Mercedes handelte, musste der 24 Jährige nun kleinlaut einräumen, dass er Fahrer gewesen sei.

Eine Überprüfung der Personalien ergab, dass dem 24 Jährigen wegen diverser Verkehrsverstöße die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Zudem stand er unter Drogeneinfluss. Daher wurde ihm zur Beweissicherung eine Blutprobe entnommen. Gegen den Beschuldigten wird nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen Fahrens unter Drogeneinfluss strafrechtlich ermittelt. Da das Fahrzeug auf die Mutter des Beschuldigten zugelassen ist, wird auch gegen sie ein Strafverfahren wegen des Duldens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.