Europäischer Sozialfonds unterstützt den Weg in den Arbeitsmarkt und beim Übergang von der Schule in den Beruf

Förderanträge für 2018 jetzt stellen

Karlsruhe – Um Menschen beim Einstieg oder der Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu unterstützen und um Schulabbrüche zu vermeiden, können Kommunen, Organisationen und Vereine auch für das Jahr 2018 wieder Gelder aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) beantragen. Die ESF-Geschäftsstelle des Landkreises Karlsruhe weist darauf hin, dass Förderanträge für das Jahr 2018 bis spätestens Freitag, 30. September 2017 bei der L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, eingereicht werden müssen.

Für das Jahr 2018 steht dem Landkreis Karlsruhe noch ein ESF-Restmittel-Kontingent in Höhe von 117.781,– Euro zur Verfügung. Mit diesem Budget sollen zum einen Projekte entwickelt werden, die die Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind, verbessern. Zum anderen gilt es Jugendliche zu erreichen, die von Schulabbruch bedroht sind und deren Ausbildungsfähigkeit verbessert werden soll. Die für die Antragsstellung verbindliche Arbeitsmarktstrategie 2018 des Landkreises Karlsruhe kann im Internet unter www.landkreis-karlsruhe.de (Bürgerservice, Ämter und Ansprechpartner, Dez. III, Amt für Grundsatz und Soziales, Europäischer Sozialfonds, Link: Arbeitsmarktstrategie 2018) abgerufen werden. Bewilligt werden können ausschließlich ESF-Projekte, deren förderfähige Kosten mindestens 30.000 Euro betragen und der ESF-Anteil mindestens 35, höchstens aber 50 Prozent beträgt. Förderfähig sind außerdem ausschließlich Projekte, die die horizontalen Prinzipien (Querschnittsziele) „Gleichstellung von Frauen und Männern“, „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ sowie „Nachhaltige Entwicklung“ unterstützen.
Weitere Infos sowie Antragsformulare sind auf www.esf-bw.de abrufbar. Auskünfte an Projektträger im Landkreis Karlsruhe erteilt Ulrike Brunner vom Landratsamt unter Telefon (0721) 93665360.